Hygienevorschriften für Gottesdienste in der Metropolis von Austria ab dem 29. Mai 2020

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Auf Grund der neuen Verordnung des Gesundheitsministeriums und in Absprache mit dem Kultusamt der Republik Österreich sind uns seit heute, 29. Mai 2020, weitere Lockerungen der Beschränkungen in der Feier der Gottesdienste möglich. Ab sofort gilt daher:

- Die 10m²-pro-Person-Regel ist aufgehoben. Es ist auf einen genügenden Sicherheitsabstands zwischen den anwesenden Personen von mindestens 1m zu achten. Dazu sind Sitzplätze entsprechend zu markieren oder angemessene Markierungen auf dem Boden anzubringen. Personen, die im selben Haushalt wohnen, müssen keinen Sicherheitsabstand zueinander einhalten.

- Der Mund-Nasenschutz muss beim Betreten und Verlassen der Kirche getragen werden. Sobald die Gläubigen an ihrem Platz sind, können sie den Schutz abnehmen und müssen ihn während der Gottesdienste nicht tragen.

- Die Feiern von Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen sind prinzipiell möglich, die Teilnehmerzahl ist auf maximal 100 Personen begrenzt.

Alle weiteren Hygienevorschriften, welche bisher in Kraft waren, bleiben auch weiterhin gültig.

Wien, 29. Mai 2020

netfucks