Das Zweite Vatikanum aus orthodoxer Perspektive
Vortrag Seiner Eminenz des Metropoliten Arsenios von Austria
mit dem Titel „Das Zweite Vatikanum aus orthodoxer Perspektive“,
gehalten an der Universität Innsbruck am 6. Juni 2013
Für Ihre Einladung möchte ich mich herzlich bedanken. Ich bedanke mich auch, weil Ihre Fakultät seit langem großes Interesse für die orthodoxe Theologie und für die Orthodoxe Kirche gezeigt hat. Universitätsprofessor Dr. Franz Lackner hat sich schon in den sechziger Jahren mit der orthodoxen Theologie befasst und in seiner Inaugurationsrede als Rektor der Innsbrucker Universität die Bedeutung der orthodoxen Theologie besonders hervorgehoben. In Professor Lackner hat auch unser orthodoxer Theologe, der Ihnen bekannte Universitätsprofessor Grigorios Larentzakis, seinen Doktorvater gefunden. So war es Ihre Fakultät, in der das erste Mal in Österreich ein orthodoxer Theologe, am 15. Juli 1969, in katholischer Theologie promoviert hat. Es war damals eine sehr wichtige ökumenische Entscheidung Ihrer Fakultät, wofür wir alle dankbar sind. Ihre ökumenische Gesinnung zeigten Sie ebenso, als Ihre Fakultät Seine Allheiligkeit den Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios während seines Österreich-Besuches im Jahre 2004 eingeladen hat, eine Rede zu halten.
Ich bin der Überzeugung, dass diese Zusammenarbeit für den ökumenischen Dialog hilfreich sein kann. Durch eine solche Zusammenarbeit stärken wir einerseits die Bewusstmachung unserer Gemeinsamkeiten und andererseits helfen wir, die noch vorhandenen Missverständnisse und Probleme zu klären und zu überwinden. Unter diesem Aspekt werde ich auch versuchen, einige Aspekte über den Charakter und die Bedeutung des Zweiten Vatikanums aus orthodoxer Sicht darzustellen.
Das Zweite Vatikanum war zwar ein großes Ereignis der römisch-katholischen Kirche, konnte aber die anderen christlichen Kirchen nicht uninteressiert lassen. Papst Johannes dem Dreiundzwanzigsten war es ebenfalls bewusst, dass die Orthodoxe Kirche über das Zweite Vatikanum und seine Ziele informiert werden sollte. Dies hat der Papst dem Vertreter des Ökumenischen Patriarchen Athenagoras, dem damaligen Erzbischof von Amerika Jakobos, am 17. März 1959 in Rom gesagt, als dieser im Namen des Patriarchen den Papst in Rom besuchte. Der Papst teilte Erzbischof Jakobos mit, dass er Delegierte nach Konstantinopel schicken wollte, um den Patriarchen über das Konzil und seine Ziele zu informieren. Denn das Konzil, so sagte der Papst, solle die Wiederherstellung der kirchlichen Einheit fördern, und zwar nicht im Sinne einer Rückkehr, sondern in der Einheit der Herzen.
Tatsächlich war das Interesse am Zweiten Vatikanum auch in der Orthodoxie groß, trotz der nicht einheitlichen Reaktion der Orthodoxen Kirchen der römisch-katholischen Einladung gegenüber, Beobachter zum Konzil zu schicken. Der Ökumenische Patriarch Athenagoras war stets dafür. Aber auch viele orthodoxe Theologen haben sich gleich nach der Ankündigung des Zweiten Vatikanums, während seiner Arbeiten und nach dem Abschluss und der Verabschiedung seiner Dokumente interessiert gezeigt.
Ist das Zweite Vatikanum ein verpflichtendes Ökumenisches Konzil? Das ist eine grundsätzliche Frage, die nicht nur die Orthodoxe Kirche betrifft, sondern auch die römisch-katholische Kirche selbst mit ökumenischer Relevanz. Ist es also ein Ökumenisches Konzil, wie die Ökumenischen Konzilien des ersten Jahrtausends der Gesamtkirche des Ostens und des Westens? Hat es einen verpflichtenden Charakter für die römisch-katholische Kirche oder sogar für alle christlichen Kirchen im Sinne der rezipierten Ökumenischen Konzilien des ersten Jahrtausends? Die Antwort aus orthodoxer Sicht ist klar. Das Zweite Vatikanum kann kein solches Ökumenisches Konzil sein, wie die Ökumenischen Konzilien des ersten Jahrtausends.
Die Diskussionen innerhalb der römisch-katholischen Kirche sind immer noch sehr intensiv: Es gibt begeisterte Anhänger des Zweiten Vatikanums, vor allem aber des „Geistes des Konzils“, das eine Erneuerung innerhalb der römisch-katholischen Kirche herbeigeführt habe, aber auf der anderen Seite auch entschiedene Gegner, die die durch das Zweite Vatikanum verursachte Relativierung der katholischen Tradition, man könnte fast sagen, der Katholischen Identität, massiv beklagen. Auf alle Fälle kann gesagt werden, dass das Zweite Vatikanum keinen Abschluss der theologisch-kirchlichen Debatten darstellt, sondern eher den Beginn von intensiven neuen Auseinandersetzungen und Öffnungen.
Ist also das Zweite Vatikanum nach der Auffassung der römisch-katholischen Theologen ein verpflichtendes Ökumenisches Konzil? Danach wird auf alle Fälle gefragt, und es wird darüber intensiv diskutiert. Auch innerhalb der verschiedenen Dokumente finden sich unterschiedliche Positionen nebeneinander und nicht selten in einer Spannung, ohne eine Synthese zu schaffen. Der Rezeptionsprozess befindet sich also im vollen Gange, ohne noch ein endgültiges Urteil sprechen zu können.
Warum hat das Zweite Vatikanum für die Orthodoxe Kirche eine große Bedeutung? Obwohl dieses Zweite Vatikanum in erster Linie die römisch-katholische Kirche betrifft, hat es eine sehr große Bedeutung für alle christlichen Kirchen sowie für die Ökumene. Noch konkreter befasste sich das Zweite Vatikanum mit der Orthodoxen Kirche, obwohl auch hier ernsthafte Fragen gestellt werden müssen. Seine Beschlüsse, die neue Diskussionen eröffnet haben, müssen also nicht nur von katholischer Seite bewertet und kommentiert werden, was geschehen ist und heute wieder 50 Jahre danach geschieht, sondern auch von den nicht römisch-katholischen Theologen und schließlich noch intensiver auch in einer gemeinsamen, ökumenischen Verantwortung.
Dies nicht nur, weil durch die neuen Aspekte und die neuen theologischen Perspektiven eine Erneuerung der eigenen Kirche eingeleitet wurde, womit die Öffnung zu den anderen Kirchen sehr effektiv ermöglicht wurde. Wenn man die verschiedenen Dokumente des Zweiten Vatikanums studiert, muss man auch feststellen, dass vielfach direkt oder indirekt die Existenz und die Entwicklung der Theologie der anderen Kirchen berücksichtigt wurde.
Das Zweite Vatikanum hat vor allem einen neuen Geist wehen lassen, den Geist der Begeisterung, der Freude, der Offenheit, der Erneuerung, der Hoffnung und der realen Perspektiven. Und gerade diesen Geist des Zweiten Vatikanums wieder zu entdecken und die ökumenischen Öffnungen wieder in Erinnerung zu rufen, ist auf alle Fälle sinnvoll und wichtig.
Natürlich wissen wir auch, dass in den verschiedenen Dokumenten dieser Generalsynode der römisch-katholischen Kirche ihre klassischen früheren Positionen auch aufgenommen und wieder dokumentiert wurden, zum Beispiel die Frage nach ihrem ekklesiologischen und soteriologischen Selbstverständnis der Exklusivität und der Wiederholung der Bedeutung des Ersten Vatikanums bezüglich des Papstdogmas. Diese Positionen stehen aber parallel zu anderen Positionen des neuen Geistes und der hoffnungsvollen Perspektiven, die das Neue ebenfalls eindeutig und klar dokumentieren. Und gerade dies dürfen wir nicht ignorieren oder etwa geringschätzen.
Allerdings ist es wichtig beides zu sehen und nicht, entweder durch volle Begeisterung, nur das Neue und ökumenisch Relevante zu erkennen und überzubetonen oder nur das alt-klassische und konfessionelle „Römisch-Katholische“ hervorzuheben. Es gibt Kommentare in beide Richtungen. Und je nach persönlicher Haltung fällt die Zitierweise des Zweiten Vatikanums aus. Man darf allerdings nicht nur beim Formalen stehen bleiben. Der Geist und die Arbeiten waren auf die Zukunft und die ökumenische Öffnung gerichtet.
Ich möchte hier nur kurz erwähnen, dass die Ermöglichung der Teilnahme von Beobachtern aus den anderen nicht-römisch-katholischen Kirchen eine große ökumenische Relevanz hatte. Monsignore Willebrands informierte den Ökumenischen Patriarchen Athenagoras am 18. April 1962 über die Absicht des Vatikans, von den anderen christlichen Kirchen Beobachter einzuladen. Die offizielle Einladung im Namen des Papstes schickte Kardinal Augustin Bea an den Ökumenischen Patriarchen Athenagoras am 24. Juli 1962, indem er auch mitteilte, dass ähnliche Einladungen an die anderen Orthodoxen Autokephalen Kirchen und an andere christliche Kirchen gesandt worden waren.
Die Beobachter konnten zwar nicht als normale Konzilsteilnehmer mitwirken, jedoch hatte ihre Präsenz konkrete Wirkung. Einerseits konnten sich die Beobachter aus den anderen Kirchen selbst aus eigener Erfahrung ein direktes Bild von den Arbeiten des Zweiten Vatikanums und überhaupt von der römisch-katholischen Kirche machen, andererseits konnten die Beobachter bei manchen ökumenisch wichtigen Themen die Arbeiten des Zweiten Vatikanums mitunter beeinflussen. Den Beobachtern wurde eine große und mit ökumenischem Geist versehene Aufmerksamkeit geschenkt. Ihnen wurden auch die Entwürfe der Dokumente und die Dokumente selbst zur Verfügung gestellt, so dass sie im Einheitssekretariat unter der Leitung von Kardinal Augustin Bea bei vielen Begegnungen ihre Meinung äußern konnten. Dies war eine echte kommunikative ökumenische Zusammenarbeit, die bei den Dokumenten des Konzils ihren Niederschlag gefunden hat.
Weil das Einheitssekretariat einen großen ökumenischen Beitrag geleistet hat, hat der Papst beschlossen, auch nach der Beendigung des Zweiten Vatikanums, dieses Sekretariat nicht aufzulösen. Heute trägt es den Titel „Päpstlicher Rat für die Förderung der christlichen Einheit“. Die ökumenische Arbeit dieses päpstlichen Rates ist aus der ökumenischen Arbeit der römisch-katholischen Kirche nicht mehr wegzudenken und wir sind für seine ökumenische Leistung sehr dankbar.
Dies sollte doch den Ausgangspunkt unserer Überlegungen bilden, ohne die gebliebenen ökumenischen Schwierigkeiten zu ignorieren und zu verschweigen. Hier möchte ich nur einige konkretere ökumenisch relevante Stellen aus dem Zweiten Vatikanum kurz kommentieren.
Von der Kirchenkonstitution erwähne ich hier nur die wichtige Änderung des ersten Kapitels aus dem ersten Schema, statt „Ecclesia militans“ das „Mysterium ecclesiae“ in den Vordergrund zu stellen, wodurch die vertikale und die horizontale Dimension der Kirche zum Ausdruck gebracht wurde. Damit wurden altkirchlich-patristische und ostkirchliche Aspekte der Mysterientheologie berücksichtigt, die das Dynamische, Pneumatische und Charismatische in der Ekklesiologie stärker hervorgehoben hat. Professor Larentzakis stellt wörtlich fest: [Zitat Anfang] „Orthodoxerseits wird mit Nachdruck die Genugtuung über die Auffassung des Zweiten Vatikanums bezüglich der Kirche als Mysterium zum Ausdruck gebracht, wodurch der von Belarmin gegen die Protestanten überbetonte institutionelle Charakter der Kirche überwunden und richtig gestellt wird.“ [Zitat Ende][1]
Auffallend ist, dass im Text nicht der Begriff „Mysterium“, sondern „Sacramentum“ verwendet wird, mit der Erklärung als Zeichen und Werkzeug, wodurch an die scholastische Bedeutung des Begriffs „Sacramentum“ erinnert werden kann.
Die daraus resultierende Konsequenz wurde auch in der Sakramententheologie der Liturgiekonstitution sehr deutlich angewandt. Auch hier wurde der Versuch unternommen, die statischen und juristischen Aspekte der Sakramententheologie durch die dynamischen und pneumatischen zu überwinden. Die Bevorzugung des BegriffsOrtskirche statt Teilkirche, die Einbeziehung der Eucharistischen Ekklesiologie, wie auch die Kollegialität und Synodalität geben durch die Kirchenkonstitution neue Möglichkeiten der ökumenischen Begegnung und des theologischen Dialogs der römisch-katholischen Kirche mit den anderen Kirchen und natürlich auch mit der Orthodoxen Kirche. Interessant ist, dass auch der neue Papst Franziskus der Erste sich für mehr Kollegialität einsetzt und eine Kommission für eine diesbezügliche Arbeit bestellt hat.
Das „subsistit“ der Kirchenkonstitution darf natürlich nicht unerwähnt bleiben, wodurch ein neues Ventil gefunden wurde, damit die Kirchlichkeit auch der anderen Kirchen stärker anerkannt und berücksichtigt wird. All dies ist sehr wichtig für den ökumenischen Dialog. Ich habe allerdings den Eindruck, dass manches von diesen positiven Entwicklungen relativiert, vergessen oder uminterpretiert wird (auch das subsistit).
In der Kirchenkonstitution gibt es eine offene Frage nach dem Verhältnis zwischen der Universal- und der Ortskirche, die noch nicht zufriedenstellend beantwortet wurde. Auch innerhalb der römisch-katholischen Theologie auf höchster Ebene ist diese Beantwortung noch nicht geschehen beziehungsweise noch im Gange. Dabei wird der Begriff „Katholische Kirche“ nicht im Sinne der altkirchlichen Bedeutung, etwa des Glaubensbekenntnisses von Konstantinopel des Jahres 381, sondern für die heutige Zeit, das heißt als Identifikation Katholische Kirche ist gleich Römisch-Katholische Kirche ist gleich Kirche Jesu Christi verwendet.
Gerade hier wird die Frage auch katholischerseits gestellt. Kardinal Walter Kasper, der frühere Präsident des Päpstlichen Rates für die christliche Einheit stellt fest: [Zitat Anfang] „Vollends problematisch wird die Formel, wenn die eine universale Kirche unter der Hand mit der römischen Kirche, de facto mit Papst und Kurie, identifiziert wird. Geschieht dies, dann muss man das Schreiben der Glaubenskongregation nicht als Hilfe zur Klärung der Communio-Ekklesiologie, sondern als deren Verabschiedung und als Versuch einer theologischen Restauration des römischen Zentralismus verstehen. Dieser Prozess scheint in der Tat im Gange zu sein. Das Verhältnis von Orts- und Universalkirche ist aus der Balance geraten.“ [Zitat Ende][2] Auf Walter Kasper antwortete Professor Joseph Ratzinger, der vormalige Papst Benedikt XVI., der auf eine Fehlinterpretation hingewiesen hat. Darauf antwortete Walter Kasper wieder Joseph Ratzinger, woraus sich eine intensive Diskussion entwickelt hat. Joseph Ratzinger stellte dann fest, dass sich die Positionen angenähert haben.[3]
Die bedeutende Änderung lag in der Grundhaltung der römisch-katholischen Kirche zur Ökumene. Denn die römisch-katholische Kirche hat ausdrücklich durch das Ökumenismusdekret akzeptiert, dass die ökumenische Arbeit außerhalb der eigenen Kirche [Zitat Anfang] „unter der Einwirkung der Gnade des Heiligen Geistes“ [Zitat Ende] steht.[4] Viele wichtige Äußerungen und Feststellungen dieses Dokuments sind nach wie vor bis heute, fünfzig Jahre danach, relevant, auch wenn viele Feststellungen hinterfragt werden müssen. Eine erste nach wie vor gültige Feststellung ist, dass die Spaltung der Kirche [Zitat Anfang] „ganz offenbar dem Willen Christi widerspricht, ein Ärgernis für die Welt ist und ein Schaden für die heilige Sache der Verkündigung des Evangeliums vor allen Geschöpfen.“ [Zitat Ende][5]
Viele der katholischen Prinzipien des Ökumenismus sind bis heute sehr wichtig und warten auf ihre Realisierung. Die trinitarische Fundierung der kirchlichen Einheit ist eine Überzeugung, die diachrone Bedeutung hat und unabdingbar ist. Das ist auch die Überzeugung der Orthodoxen Kirche. Erwähnenswert und nach wie vor gültig ist auch das Prinzip der Umkehr und der inneren Bekehrung. Andere positive Feststellungen haben den Informationsstand sehr verbessert und können für eine weitere Aufbauarbeit sehr nützlich sein.
Sehr viele positive Feststellungen wurden über die Orthodoxe Kirche gemacht, aber auch andere, die nicht verständlich sind und einer Klärung bedürfen: Zum Beispiel wird die Existenz dieser Kirchen als Kirchen ausdrücklich positiv festgestellt, was ekklesiologisch von Bedeutung ist. Der apostolische Ursprung, ihr Glaubensschatz, die Grunddogmen, die Ökumenischen Konzilien, die Sakramente, insbesondere die Heilige Eucharistie und das Priestertum in der apostolischen Sukzession, die Marienverehrung, das Mönchtum, die Spiritualität, die eigenen Kirchenordnungen und so weiter sind Themen und Bereiche der Orthodoxen Kirche, die vom Ökumenismusdekret besonders hervorgehoben werden.
Das Zweite Vatikanum hofft auch sehr, dass mit den Orthodoxen beziehungsweise Orientalischen Kirchen die Wiederherstellung der vollen Kirchengemeinschaft erreicht wird. Wenn man die betreffenden Textpassagen liest, müsste man meinen, dass damit alle Bedingungen für die Verwirklichung der vollen Kirchengemeinschaft erfüllt seien.
Wenn man aber das Ökumenismusdekret noch genauer studiert, muss man feststellen, dass darin den Orthodoxen Kirchen auch wesentliche Mängel zugeschrieben werden. In diesem Dokument wird daher neben vielen neuen ökumenischen Öffnungen zugleich versucht, die ekklesiologische und soteriologische Exklusivität der römisch-katholischen Kirche doch aufrechtzuerhalten. Im Ökumenismusdekret heißt es ausdrücklich, dass sich großen Gemeinschaften [Zitat Anfang] „von der vollen Gemeinschaft der katholischen Kirche“ [Zitat Ende] getrennt haben.[6] Des weiteren werden die katholische Kirche und die Fülle der Gnade und der Wahrheit gleich gesetzt. In den soteriologischen Möglichkeiten spricht das Dokument noch deutlicher die exklusivistische Sprache, indem es meint: [Zitat Anfang] „Denn nur durch die katholische Kirche Christi, die das allgemeine Hilfsmittel des Heils ist, kann man Zutritt zu der ganzen Fülle der Heilsmittel haben.“ [Zitat Ende][7]
Wo sind also die Mängel bei den anderen Kirchen beziehungsweise bei der Orthodoxen Kirche? Was macht diese Exklusivität aus? Das Ökumenismusdekret nennt die Rolle des „Petrusdienstes“ in der Kirche nicht nur als eine ekklesiologische Bedeutung im nur strukturellen Sinne, wie manche meinen, sondern auch als eine soteriologische Dimension, was für den Leib Christi konstitutiv sei. Wir kommen also wieder zum [Zitat Anfang] „schwierigsten Problem auf dem Weg des Ökumenismus“ [Zitat Ende], wie Papst Paul der Sechste das Papsttum selbst bezeichnete. [8] Auch das ist also eine bleibende, gemeinsame, ökumenische Aufgabe.
Das Problem der Katholischen Ostkirchen, oder anders gesagt der Unierten, gehört zu den schwierigsten Problemen im Ökumenischen Dialog. Gleich möchte ich hier feststellen, dass ohne eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung dieses Problems unser ökumenischer Dialog keine große Hoffnung auf Erfolg haben kann. Trotz des beschränkten Stellenwertes, den das Dekret über die Katholischen Ostkirchen innerhalb des Zweiten Vatikanums und dessen Prozessen zu haben scheint, wurden durch die Vorschläge, die Diskussionen und schließlich durch seinen Text selbst sehr viele wichtige altkirchliche, gesamtkirchliche und noch konkreter ostkirchliche und orthodoxe theologische Grundpositionen in die Diskussion eingebracht und dadurch auch im westlichen theologischen Denken wieder bekannt und zum Teil auch berücksichtigt. Auch akute ökumenische Probleme wie etwa die Bedeutung der Ortskirchen, der altkirchlichen Patriarchate, der Patriarchen selbst und ihr Verhältnis zum Bischof von Rom wurden dadurch in das Bewusstsein gebracht.
Artikel achtzehn behandelt Ehefragen, vor allem zwischen den Orthodoxen und den mit Rom Unierten. Solche Mischehen werden positiv beurteilt. Allerdings müsste man auch hier eine Problematik aufnehmen, die die Annahme der orthodoxen Eheauffassung nicht zur Gänze berücksichtigt. In der Orthodoxen Kirche kann ein von der Kirche als geschieden Anerkannter wieder kirchlich-sakramental heiraten. Dies wird von der römisch-katholischen Kirche für einen Orthodoxen, Mann oder Frau, der oder die einen Katholiken heiraten will, nicht anerkannt. Das heißt, dass eine solche Ehe nicht erlaubt wird. Dies berücksichtigt nicht zur Gänze die Sakramentsauffassung der Orthodoxen Kirche. Darüber muss gesprochen und eine Lösung gefunden werden.
Artikel siebenundzwanzig ist auch interessant und bringt, wenn auch nur für drei Sakramente, der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung, doch neue Möglichkeiten für eine gegenseitige Communicatio in sacris. Als Gründe für die Teilnahme von Katholiken an den genannten orthodoxen Sakramenten werden „ernstes Bedürfnis“ und „wirklicher geistlicher Nutzen“ genannt und wenn „der Zugang zu einem katholischen Priester sich als physisch oder moralisch unmöglich herausstellt“. Diese doppelte Begründung „physisch oder moralisch“ ist sehr interessant und erlaubt eine größtmögliche Anwendung. Die Anerkennung der Gültigkeit der Sakramente wird vorausgesetzt.
Auf die Frage, ob zuerst das Panorthodoxe Konzil stattfinden muss, bevor die Ost-West-Ökumene voranschreiten kann, kann ich sagen, nein. Wir können, ja wir müssen weiter den Dialog führen, um die hier erwähnten Möglichkeiten, nach der Überwindung der vorhandenen Probleme umsetzen zu können.
Heute werden die Fragen des Interreligiösen Dialogs in der neuen gesellschaftlichen Entwicklung und innerhalb der neu zu gestaltenden Europäischen Union sehr deutlich neu gestellt. Deshalb haben alle christlichen Kirchen, um diese aktuellen Fragen vermehrt, viele gemeinsame Aufgaben in ihrer ökumenischen Verantwortung. In diesem Sinne sind die Antworten, die die römisch-katholische Kirche nun durch das Zweite Vatikanum zu diesem Thema das erste Mal so offiziell gegeben hat, von großem Interesse und von eminenter Bedeutung auch für die Orthodoxe Kirche.
Was die Erfahrung, nicht nur die theoretische Beschäftigung, der Orthodoxen Kirchen betrifft, muss gleich festgestellt werden, dass die Begegnung der Ostkirche generell mit dem Judentum und dem Islam zunächst einmal eine existentielle Erfahrungsbegegnung darstellt. Mit dem Judentum im Osten sowieso von den Anfängen an und mit dem Islam gleich nach seiner Entstehung bis heute, und zwar seit dem 8. Jahrhundert, seit dem großen Kirchenvater Johannes von Damaskus bis heute, bis zum Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios, der persönlich in diesem Dialog führend ist. Grundsätzlich kann mit dem Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios gesagt werden, dass „die friedliche Koexistenz und die bewundernswerte Zusammenarbeit zwischen Christen und Muslimen in allem Guten wünschenswert, möglich und von Gott gewollt ist“[9] und dass „ein Verbrechen im Namen der Religion ein Verbrechen gegen die Religion ist“, wie dieBosporus Deklaration der drei monotheistischen Religionen aus dem Jahre 1994 deutlich formuliert.[10] Diese Bosporus-Deklaration stellt einen wichtigen Grundstein des interreligiösen Dialogs dar, und ist darüber hinaus das Vorbild für eine effektive und klare Zusammenarbeit im Kampf gegen vorhandene und mögliche Konflikte in den Ländern, in denen diese Religionen existieren.
Aus orthodoxer Sicht ist es daher ersichtlich, dass die Erklärung „Nostra Aetate“ des Zweiten Vatikanums begrüßt wurde. Ihr Inhalt ist ja nicht ganz neu erfunden, sondern sie ist als die Konsequenz aus dem breiten Horizont der christlichen Botschaft herausgewachsen, wie sie eben auch im ersten Jahrtausend im Osten und im Westen gelehrt und gelebt wurde.
Auch im Zusammenhang mit dieser Erklärung, wie auch durch andere Dokumente des Zweiten Vatikanums wird die Spannung der Katholischen Kirche gezeigt, in der sie, wie bereits erwähnt, während des Zweiten Vatikanums stand. Selbst die Erklärung Nostra Aetate wird innerhalb der römisch-katholischen Theologie unterschiedlich verstanden und unterschiedlich interpretiert.
Von Bedeutung sind auch die Feststellungen, dass in diesem Dokument nicht gedacht war, alle Fragen dieser Problematik zu behandeln und in endgültiger Weise zu beantworten. Hier werden Prinzipien aufgenommen und neu formuliert, die für einen Dialog mit den nichtchristlichen Religionen dienstbar gemacht werden können. Das bedeutet auch, dass diese Erklärung nicht als die Eröffnung des Dialogs mit den nichtchristlichen Religionen betrachtet werden kann. Dies kann nur von allen Dialogpartnern gemeinsam geschehen.
Einen Hauptsatz hat das Zweite Vatikanum formuliert, der etwas ganz Neues darstellt: [Zitat Anfang] „Die katholische Kirche lehnt nichts von alledem ab, was in diesen Religionen wahr und heilig ist. Mit aufrichtigem Ernst betrachtet sie jene Handlungs- und Lebensweisen, jene Vorschriften und Lehren, die zwar in manchem von dem abweichen, was sie selber für wahr hält und lehrt, doch nicht selten einen Strahl jener Wahrheit erkennen lassen, die alle Menschen erleuchtet.“ [Zitat Ende]
Was heißt nun „lehnt nichts von alledem ab, was in diesen Religionen wahr und heilig ist“? Natürlich wird damit in dieser Erklärung nicht die Identität der christlichen Lehre mit der der anderen nichtchristlichen Religionen gemeint, denn die Differenz wird auch angesprochen. Aber wer entscheidet hier, was bei diesen Religionen wahr und heilig ist? Wird hier die Selbsteinschätzung dieser Religionen als solche anerkannt und übernommen, oder wird es hier mit dem Satz begründet, dass die „Vorschriften und die Lehren“ dieser Religionen „nicht selten einen Strahl jener Wahrheit erkennen lassen, die alle Menschen erleuchtet“? Also auch die Christen, auch die Angehörigen der Katholischen Kirche? Ist der christliche Gott gemeint, der alle Menschen erleuchtet? Die genaue Beantwortung dieser Frage ist nicht so einfach. Jedoch haben wir hier eine grundsätzliche positive Haltung den anderen Religionen gegenüber. Das eigene Selbstverständnis der Kirche Jesu Christi wird deshalb im nächsten Satz unmissverständlich betont:
[Zitat Anfang] „Unablässig aber verkündet sie und muss sie verkündigen Christus, der ist „der Weg, die Wahrheit und das Leben“ (Joh 14,6), in dem die Menschen die Fülle des religiösen Lebens finden, in dem Gott alles mit sich versöhnt hat“ [Zitat Ende][11].
Artikel fünf schließt mit wichtigen grundsätzlichen Erklärungen ab, die alle Menschen überhaupt betreffen. [Zitat Anfang] „Wir können aber Gott, den Vater aller, nicht anrufen, wenn wir irgendwelchen Menschen, die ja nach dem Ebenbild Gottes geschaffen sind, die brüderliche Haltung verweigern. Das Verhalten des Menschen zu Gott dem Vater und sein Verhalten zu den Menschenbrüdern stehen in so engem Zusammenhang, dass die Schrift sagt: „Wer nicht liebt, kennt Gott nicht“ (1 Joh 4,8). So wird also jeder Theorie oder Praxis das Fundament entzogen, die zwischen Mensch und Mensch, zwischen Volk und Volk bezüglich der Menschenwürde und der daraus fließenden Rechte einen Unterschied macht. Deshalb verwirft die Kirche jede Diskriminierung eines Menschen oder jeden Gewaltakt gegen ihn um seiner Rasse oder Farbe, seines Standes oder seiner Religion willen, weil dies dem Geist Christi widerspricht.“ [Zitat Ende]
Dieser Text des Zweiten Vatikanums erinnert sehr stark an einen gesamtorthodoxen Text der Dritten Präkonziliaren Panorthodoxen Konferenz von Chambésy aus dem Jahre 1986, der für das Gesamtorthodoxe Konzil vorbereitet wurde. Der Text trägt den Titel: „Der Beitrag der Orthodoxen Kirche zur Verwirklichung des Friedens, der Gerechtigkeit, der Freiheit, der Brüderlichkeit und der Liebe zwischen den Völkern sowie zur Beseitigung der Rassen- und anderen Diskriminierungen.“ Dort heißt es unter anderem: [Zitat Anfang] „Gott hat aus einem einzigen Menschen das ganze Menschengeschlecht erschaffen, damit es die ganze Erde bewohne“ (Apg 17,26); außerdem gibt es in Christus „nicht mehr Juden und Griechen, nicht mehr Sklaven und Freie, nicht mehr Mann und Frau, denn ihr alle seid einer in Christus Jesus“ (Gal 3,28). Aus diesem Prinzip ist jede Diskriminierung zu beseitigen, auch jede zu Lasten verschiedener Minderheiten. Die Orthodoxie bekennt, dass jeder Mensch – unabhängig von Farbe, Religion, Rasse, Nationalität und Sprache – das Bild Gottes in sich trägt und unser Bruder oder unsere Schwester ist und gleichberechtigtes Glied der menschlichen Familie.“ [Zitat Ende]
Aus dem bisher Gesagten wird die positive Wende durch das Zweite Vatikanum deutlich zum Ausdruck gebracht, aber zugleich auch die Notwendigkeit, durch den Ökumenischen Dialog das Gemeinsame zu festigen und die Probleme zu behandeln und zu überwinden. Dabei haben wir noch sehr viel zu tun.
Die Theologischen Fakultäten haben für diesen ökumenischen Prozess eine besonders wichtige Aufgabe. Das Ökumenismusdekret fordert unter anderem ausdrücklich, den ökumenischen Gesichtspunkt bei der theologischen Ausbildung aller Fächer zu berücksichtigen. [Zitat Anfang] „Denn es liegt viel daran, dass die zukünftigen Hirten und Priester über eine Theologie verfügen, die ganz in diesem Sinne und nicht polemisch erarbeitet wurde. Von der Ausbildung der Priester hängt ja die notwendige Unterweisung und geistliche Bildung der Gläubigen und der Ordensleute ganz besonders ab.“ [Zitat Ende].
Erwähnen möchte ich auch die Instruktion der Studienkongregation aus dem Jahre 1987, die fast in Vergessenheit geraten ist, wodurch die Intensivierung der Berücksichtigung der ostkirchlichen orthodoxen Theologie in der katholischen theologischen Ausbildung unmissverständlich gefordert und empfohlen wird, und, wenn die örtliche Situation es nahelegt, die Zusammenarbeit zwischen katholischen und orthodoxen Autoritäten und Gelehrten ermutigt wird.
Das Ökumenische Direktorium darf auch diesbezüglich nicht unerwähnt bleiben. Gerade hier bei der theologischen Ausbildung ist die Zusammenarbeit der Theologischen Fakultäten aller Kirchen nicht nur sinnvoll, sondern unerlässlich. Das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel forderte diese intensive Zusammenarbeit der Theologischen Fakultäten unserer Kirchen bereits im Jahre 1920 durch seine berühmte Enzyklika an alle Kirchen Christi überall. In Graz läuft bereits seit einigen Jahren die Initiative „Grazer Prozess“ für die Intensivierung einer strukturellen Zusammenarbeit unserer Theologischen Fakultäten in Europa. Kooperationen für gemeinsame Forschungen und wissenschaftliche Veranstaltungen und diesbezügliche Dokumentationen sowie Publikationen, Austausch von Professoren und Studenten, Partnerschaften können intensiviert beziehungsweise eingeleitet werden, denn auch wenn eine solche Zusammenarbeit da und dort bereits praktiziert wird, kann nicht behauptet werden, dass in diesem Bereich alles bestens ist. Dokumente und Initiativen existieren also in umfassender Form. Es bedarf einer effektiven und konsequente Arbeit, Rezeption und Umsetzung.
Abschließend möchte ich meine Zuversicht zum Ausdruck bringen, dass unsere Kirchen auch mit dem neuen Papst Franziskus den ökumenische Dialog fortsetzen und intensivieren werden. Seine Allheiligkeit der Ökumenische Patriarch Bartholomaios hat dies nach seinen persönlichen Gesprächen mit dem neuen Papst anlässlich seiner Inthronisation in Rom auch erfahren und der Öffentlichkeit mitgeteilt. Für den Dialog ist also der Weg offen.
[1] Grigorios Larentzakis, Im Mysterium leben. Entwicklungen in der Mysterientheologie des Westens aus der Sicht eines orthodoxen Theologen, in: Orthodoxes Forum 1 (1988) 5ff. 9. Vgl. J. Karmiris, Zur dogmatischen Konstitution über die Kirche, in: Stimmen der Orthodoxie. Zu Grundfragen des II. Vatikanums, hg. v. Damaskinos Papandreou, Wien-Freiburg-Basel 1969, 57. Vgl. auch Stylianos Harkianakis, (Erzbischof von Australien), Τό περί Ἐκκλησίας Σύνταγμα τῆς Β΄ Βατικανῆς Συνόδου, Thessaloniki 1969. Derselbe,Orthodoxe Kirche und Katholizismus. Ähnliches und Verschiedenes, München 1975.
[2] Walter Kasper, Zur Theologie und Praxis des bischöflichen Amtes, in: Bischofsbestellung. Mitwirkung der Ortskirche? Hg. v. B. Körner, M. Aigner, G. Eichberger. Mit einer kommentierten Bibliographie zum Thema Demokratie in der Kirche von P. Inhofen und M. Hölzl, Graz 2000, 34.
[3] Vgl. Joseph Ratzinger, Papst Benedikt XVI., Die Ekklesiologie der Konstitution Lummen Gentium.* aus: Joseph Kardinal Ratzinger: Weggemeinschaft des Glaubens. Kirche als Communio. Festgabe zum 75. Geburtstag, hg. vom Schülerkreis, Redaktion Stephan Otto Horn und Vinzenz Pfnür. Augsburg: St. Ulrich Verlag 2002, S. 107-131, und Anm. 12: „Der Meinungsaustausch hat gottlob zu einer weitgehenden Annäherung der Standpunkte geführt.“
[4] Ökumenismusdekret I, 4.
[5] Ökumenismusdekret, Vorwort, 1.
[6] Ökumenismusdekret I, 3.
[7] Ökumenismusdekret I, 3.
[8] Ansprache Papst Pauls VI. bei der Jahresversammlung des Sekretariates für die Einheit der Christen (28. April 1967), in: The Secretariat for Promoting Christian Unity. Vatican City. Information Service 2(1967)4f.
[9] In: Ἐπίσκεψις, Nr. 588, 31. 10. 2000, 14.
[10] Die Bosporus-Deklaration in deutscher Übersetzung von Otto König und Andrea Pfandl in: Ökumenisches Forum 18(1995)323-326. Hier 324.
[11] Vgl. 2 Kor 5,18-19.