Vortrag Seiner Eminenz des Metropoliten Arsenios von Austria an der KPH Wien/Krems am 17. November 2014

Die Einheit der Orthodoxen Kirche – die große Herausforderung unserer Zeit

Das Thema meines Vortrags, „Die Einheit der Orthodoxen Kirche – die große Herausforderung unserer Zeit“, spiegelt meines Erachtens die aktuellen theologischen Diskussionen im Hinblick auf das Zeugnis, welches die Orthodoxe Kirche nach außen abgibt, wieder. Besonders interessant sind diese Fragen jetzt, da der Funke für die Vorbereitung der Panorthodoxen Synode, welche mit Gottes Hilfe im Jahr 2016 in Konstantinopel stattfinden soll, bereits vor einigen Monaten entzündet wurde.

Die Fragen, die sich anlässlich dieser Synode aufdrängen, lauten: Was soll sich auf dieser großen Versammlung aller autokephalen orthodoxen Kirchen ereignen? Was für ein Zeugnis wird die Orthodoxe Kirche in der heutigen Welt abgeben, und wie wird sie durch konkrete Lösungsvorschläge zu bestimmten Probleme, wie zum Beispiel sozialer Ungerechtigkeit, Arbeitslosigkeit oder bewaffneten Konflikten, ihrer geistlichen Verantwortung gerecht werden? Wie kann ihr all das gelingen, wenn sie in manchen Bereichen nur in sprachlich-ethnischen Kriterien und Kategorien denkt und daher keine Botschaft von unerschütterlicher Einheit nach außen aufzeigt?

Eine der wichtigsten Herausforderungen, welcher sich die Orthodoxe Kirche heute stellen muss, liegt meines Erachtens in der Struktur der Orthodoxen Kirche: In ihrer inneren Einheit. Die Orthodoxe Kirche muss dieses heikle Thema unbedingt und vor allen anderen Themen gründlich und eingehend besprechen, da es weitreichende Auswirkungen auf die Organisation der Kirche im Allgemeinen und jeder lokalen Kirche im Besonderen hat. Vor allem anderen muss die Orthodoxe Kirche zunächst ihr eigenes Haus in bester Ordnung halten. Mit welcher Autorität, mit welcher Glaubwürdigkeit kann die Orthodoxe Kirche die Gläubigen davon überzeugen, dass ihr Wort ein Wort vom wahren Leben, eine Botschaft von Frieden und Einheit, ein Ausdruck von Liebe und Gemeinschaft ist, wenn sie in sich gespalten ist? Die Orthodoxe Kirche darf aufgrund Ihrer soteriologischen Perspektive kein Bild von Auflösung nach außen vermitteln, sondern muss, wie der Ökumenische Patriarch Bartholomäus von Konstantinopel mehrmals und zu verschiedenen Anlässen unterstrichen hat, den Schwerpunkt auf die Einheit jeder einzelnen Ortskirche in sich und auf die Einheit aller orthodoxen Kirchen untereinander legen. Keiner anderen Herausforderung von außen, sei sie politisch, sozial oder theologisch, kann sich die Orthodoxe Kirche effektiv stellen, wenn sie sich, an ethnisch-ethnophyletistische Kriterien gebunden, selbst schwächt und daher eine getrübte Botschaft nach außen vermittelt. Sie wird ihrer eschatologischen Perspektive auch nicht gerecht werden können, wenn sie eine Art von religiöser Bundesgenossenschaft von angeblich gleichberechtigten Kirchen bleibt, die sich in Eintracht befinden, nicht weil sie dasselbe Christus-Zeugnis verkünden, sondern weil sie einander fürchten und misstrauen. Eine solche Haltung widerspricht dem Selbstverständnis der Kirche, das in der berühmten Einmütigkeit liegt. Die Kirchenväter erklären das Wesen der Kirche wie folgt: „Die Kirche ist kein Name von Trennung, sondern ein Name von Einigung und Eintracht.“ (1) In ähnlicher Weise heißt es an anderer Stelle: „Die Kirche ist ein Name eines (gut) organisierten Gebildes (σύστημα) und einer Versammlung-Synode (2) … die Kirche wurde nicht geschaffen, damit wir, die Versammelten, getrennt sind, sondern damit sich die Getrennten vereinigen.“ (3) Die Kirche ist der Leib Christi, der um den Eucharistischen Tisch versammelt ist.

Eintracht (ὁμόνοια) und Einvernehmen (σύμπνοια) sind die Schlüsselworte für die Einheit zwischen den orthodoxen autokephalen Kirchen, eine Einheit, welche bedroht wird, wenn wir Geiseln unserer nationalen Herkunft sind und nicht an erster Stelle unseren Glauben setzen. Das In-Frage-stellen kanonisch festgelegter Vorrechte seitens mancher Hierarchen, welche von den Ökumenischen Konzilien im Laufe der Jahrhunderte feierlich bestätigt und bekräftigt worden sind, sind das Anknüpfen an ethnophyletische Kriterien. Das bewusste Vorziehen von Spracheigentümlichkeit und nationaler Herkunft gegenüber der eucharistischen Einheit und dem gemeinsamen Glauben, schädigen das Bild der Orthodoxen Kirche nach außen schwer. Ein typisches Beispiel für eine solche Haltung der Missachtung und Vernachlässigung grundlegender Prinzipien der Ekklesiologie ist die Existent mehrerer orthodoxer Bischöfe in derselben Stadt, welche oft denselben Titel tragen. Während der Synode der Ersthierarchen in Konstantinopel diesen Jahres wurde dieser Missstand bereits kritisiert und diskutiert. Es wurde an die Grundprinzipien der Ekklesiologie erinnert, welche ihren Ausdruck in den Kanones der Kirche finden. Tatsächlich verbieten die Kanones explizit die Zuständigkeit mehrerer Bischöfe für eine Stadt, (4) wie sehr wird dieses Problem noch verstärkt, wenn diese Bischöfe auch noch denselben Titel tragen.

Die Verletzung und Missachtung grundlegender Normen unserer kanonischen Struktur wird zur Schwächung und langfristig vielleicht sogar zur Auflösung unserer synodal gedachten und nicht pyramidenförmig strukturierten Ekklesiologie führen, welche auf dem absoluten Respekt der Jurisdiktionsgrenzen einer lokalen Kirche beruht. (5) Wie allgemein bekannt, begründet sich unsere Ekklesiologie – im Gegensatz zu derjenigen der römisch-katholischen Kirche – auf der Idee der lokalen Kirche, welche sich um ihren Bischof versammelt. (6) Diese Idee der lokalen Kirche, die sich um ihren Bischof versammelt, um das eucharistische Ereignis zu feiern, wird bis heute, durch den Respekt der heiligen Kanones, von der Orthodoxen Kirche sorgfältig bewahrt. Dennoch gibt es immer wieder Fälle von Missachtungen der Kanones durch Einmischung (εἰσπήδησις) eines Bischofs oder eines Patriarchen in die Jurisdiktionsgrenzen einer anderen lokalen Kirche.

Die Einmischung einer Kirche in die Jurisdiktion einer anderen, zum Beispiel durch die Weihe von Kirchen oder die Einsetzung von Bischöfen oder Priestern in Gebieten außerhalb des Territoriums der eigenen Jurisdiktion, unter dem Vorwand, diejenigen Gläubigen, die zur gleichen Nation gehören, leiten und schützen zu wollen, ist nicht akzeptabel. Gemäß der zweitausendjährigen kanonischen Tradition unserer Kirche gilt die kanonische Jurisdiktion einer lokalen und autokephalen Kirche nur innerhalb ihres kanonisch genau umschriebenen Territoriums, daher kann eine lokale Kirche keinen Anspruch auf Interventionsrechte außerhalb ihrer Jurisdiktionsgrenzen erheben. (7) Eingriffe dieser Art zeigen eine Unstimmigkeit, einen Missklang im Chor der orthodoxen Kirchen, welcher unbedingt in der kommenden Panorthodoxen Synode thematisiert werden muss.

Die Idee des Ethnophyletismus wurde bereits im Jahre 1872 auf einer Panorthodoxen Synode in Konstantinopel als eine moderne ekklesiologische Häresie und schwere Abweichung von der Lehre der Kirche mit folgenden Worten verurteilt: „Wir weisen zurück, verurteilen und verdammen den Phyletismus, das heißt die Unterscheidung nach Rassen, den ethnischen Streit, die Zwietracht und die Trennungen in der Kirche Christi als einen Widerspruch zur Lehre des Evangeliums und zu den heiligen Kanones unserer gottseligen Väter.“ (8) Grund hierfür war, dass der Ethnophyletismus die Idee einer autokephalen Kirche zum Ausdruck bringt, welche nicht auf der Basis der eucharistischen Gemeinschaft der Gläubigen eines Gebietes, sondern auf der Basis der Spracheigentümlichkeit und der nationalen Herkunft begründet ist. (9)

In der heutigen Situation ist die Orthodoxe Kirche aufgerufen, sich ernsthaft und frei von nationalistischen Kriterien und Vorurteilen mit dem Prinzip des kanonischen Territoriums gründlich zu befassen. Dieses Thema ist von ausschlaggebender Bedeutung für die Eurythmie und das harmonische Miteinander der autokephalen orthodoxen Kirchen, vor allem in der „Diaspora“, und stellt zweifellos eine große Herausforderung für die orthodoxe Ekklesiologie unserer Zeit dar.

Sucht man nach den frühkirchlichen Grundlagen für das Prinzip der Territorialkirchen, so findet man diese in Kanon 9 einer Synode in Antiochien, kurz vor dem Konzil von Serdica (343), in etwas anderer Form auch in dem späteren Apostolischen Kanon 34. Der apostolische Kanon 34 wird gern als Beschreibung des orthodoxen Verständnisses der sichtbaren Kirchengemeinschaft zitiert, wie zum Beispiel im Dokument „Die Kirche lokal und universal“ (10) des Ökumenischen Rates der Kirchen. Der Kanon 9 der Synode von Antiochia, der mit dem apostolischen Kanon 34 erstaunlich genau übereinstimmt, (11) schreibt Folgendes vor: „Die Bischöfe jeder Provinz sollen gut wissen, dass der Bischof, der in der Metropole den Vorsitz hat, die Sorge um die ganze Provinz auf sich genommen hat, damit sich in der Metropole alle diejenigen versammeln, die ihre Geschäfte zu regeln haben. Deshalb schien es gut, dass er der Ehre nach den Vorrang hat und dass die übrigen Bischöfe ohne ihn nichts Wichtiges unternehmen dürfen, außer dem was ihre eigene Diözese und ihr Territorium betrifft, wie es in den alten Kanones unserer Väter festgeschrieben ist. Es schien auch gut, dass jeder Bischof die Macht besitzt, seine Diözesen mit angemessener Frömmigkeit zu verwalten und Sorge für seine Stadt und das dazugehörige Land zu tragen. Und dass er auch Priester und Diakone weihe und jede Angelegenheit mit Genauigkeit und Vernunft erwägt, und nichts Wichtiges ohne die Zustimmung (γνώμη) (12) des Bischofs der Metropole unternimmt und dass wiederum der Bischof der Metropole ohne die Zustimmung der anderen Bischöfe nichts tut.“ (13)

Die Verfasser dieses Kanons 9 mussten wegen der damals im antiochenischen Raum sehr verworrenen Lage gleichermaßen darauf bedacht sein, die Ortsbischöfe in die Metropolitanstrukturen der Provinzen einzubinden und gleichzeitig die Bedeutung der lokalen Diözesen als ekklesiologische Basis der Kirche zu betonen. Deswegen definierte die Synode die Aufgabe des Bischofs der Metropole dahingehend, dass er neben der Sorge für seine Ortskirche auch die Sorge für die Provinz auf sich zu nehmen habe. Die Synode verpflichtete den Metropoliten aber zugleich, in seiner Sorge für die Provinz nichts ,,ohne die Zustimmung der übrigen Bischöfe“ der Provinz zu tun. Durch das Zusammenwirken aller Provinzbischöfe wurde die Provinz zu einem kirchlichen Territorium. (14)

In diesem Kanon 9 werden die ekklesiologischen Grundlagen der Kanonizität von kirchlichen Territorien deutlich. Sie bestehen einerseits aus der alleinigen Verantwortung des Ortsbischofs für seine Diözese, und zum anderen aus der kollegialen und synodalen Gemeinschaft von Ortsbischöfen, unter der Leitung des Metropoliten, im Gebiet einer Gemeinschaft von Ortskirchen. Aus den beiden miteinander kollegial und synodal verschränkten jurisdiktionellen Aufgaben des Bischofs in der Ortskirche und des Metropoliten in der Gemeinschaft (communio) von Ortskirchen kann ein ekklesiologisches Schema für alle denkbaren kanonischen Territorien bis hin zur Gesamtkirche gefunden werden. (15) Es wäre von größter Tragweite, wenn ein solches Prinzip der Kanonizität für kirchliche Territorien allgemein anerkannt werden würde.

Heute muss sich die römisch-katholische Kirche fragen lassen, wie weit ihre Vorstellungen von der Universalkirche mit dem Modell von Kanon 9 in Einklang sind. Diese Problematik wurde erst kürzlich, im Jahre 2006, durch die Niederlegung des Titels „Patriarch des Westens“ durch Papst Benedikt XVI, sichtbar. Dieser Titel, welchen der Papst entsprechend der jahrhundertealten Tradition der Kirche trug, verdeutlichte seine Stellung im Geflecht der Gesamtkirche, seine Niederlegung hat die Annäherung der ekklesiologischen Modelle unserer Kirchen leider sehr verkompliziert. (16) Im Gegensatz dazu lautet die Frage, vor der die orthodoxe Kirche steht, ob sie in ihrer Vorstellung von einer Gemeinschaft in der Gesamtkirche ihre nationalen, sprachlichen und kulturellen Bindungen überwinden kann. Denn sowohl ein kirchlicher Universalismus, wie er von der römisch-katholischen Kirche vertreten wird, als auch die Idee nationaler Kirchen, vertreten von manchen autokephalen orthodoxen Kirchen, sind nicht mit der ekklesiologischen Tradition vereinbar. Die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche, welche im Glaubensbekenntnis genannt wird, ist nichts anderes als die lokale Kirche, also das Ortsbistum, in dem sich jeder von uns im Moment der eucharistischen Versammlung als konstitutives Mitglied befindet. (17 In der Gemeinschaft der Ortskirche offenbart sich die Kirche als katholisch. (18) Und die Ortskirche ist in ekklesiologischer Hinsicht die einzige Form der Kirche. Alle anderen Formen von Kirche, sei es die Kirche auf regionaler Ebene, also eine Metropolie, eine selbständige, autonome Kirche, eine autokephale Kirche oder ein Patriarchat, sind institutionelle Systeme, Verbindungen von Ortskirchen, welche geographischen, pastoralen und praktischen Bedürfnissen der Kirche entsprechen. Was nun die Idee der universalen Kirche angeht, so ist diese in der kanonischen Tradition der Kirche weder als eine in kanonischer Hinsicht festgelegte Institution noch als Begriff bekannt. Sie stellt vielmehr eine kanonische Erfindung des zweiten Jahrtausends dar! (19)

Die oberste ekklesiologische Instanz für die Verwaltung und Leitung der Kirche war und wird immer die Institution des Ökumenischen Konzils sein. Die ökumenischen Konzilien, die von manchen heute unzutreffend als Relikte der Vergangenheit betrachtet werden, waren keine willkürlichen Versammlungen einiger Bischöfe, sondern der Ausdruck des synodalen Bewusstseins der Kirche. Auf den Konzilien wurden die erlebten Wahrheiten des Glaubens der gesamten Kirche dogmatisch ausformuliert, meist in Reaktion auf konkret aufgetretene Fragen und Probleme. Die Ablehnung der Ökumenischen Konzilien und der Kanones würden der orthodoxen Tradition und dem orthodoxen Selbstverständnis schweren Schaden zufügen. Sie sind die Garanten der Einheit der Kirche im Geiste der Gleichwertigkeit, par cum pari, (ἐπί ἴσοις ὅροις), gemäß dem Ausspruch des Evangeliums „Alle sollen eins sein: wie du, Vater, in mir bist und ich in dir bin.“ (Joh. 17, 21).

Dieses Selbstverständnis findet im kooperativen Miteinander zwischen den orthodoxen Ortskirchen seine Verwirklichung. Obwohl die Reihenfolge der autokephalen orthodoxen Kirchen durch die Dyptichen klar geregelt ist und dem Ökumenischen Patriarchen als Ehrenprimat der Orthodoxen Kirche gewisse Rechte zukommen, ist die Struktur der Orthodoxen Kirche nicht hierarchisch und auch nicht demokratisch im Sinne einer Entscheidungsfällung durch die Mehrheit, sondern synodal. Wichtige Entscheidungen müssen durch die ganze Kirche getroffen werden, wobei heutzutage die Einstimmigkeit der Beschlüsse zum Ausdruck dieses Prinzipes geworden ist.

Durch die Verbreitung des Glaubens über die Grenzen des Römischen Reiches hinaus sowie durch den Niedergang des byzantinischen Reiches verschwand der politische Rahmen, welcher bei der Einberufung und Organisation der Ökumenischen Konzilien sowie bei der Umsetzung ihrer Beschlüsse eine gewisse Rolle gespielt hatte. (20)

Deshalb muss die Orthodoxe Kirche neue Wege und Strukturen finden, die es ihr ermöglichen, sich im Rahmen der Beschlüsse der Ökumenischen Konzilien und der Kanones zu organisieren und ihre innere Einheit zu wahren. Die Einrichtung von panorthodoxen Bischofskonferenzen in den Ländern der sogenannten Diaspora, die Vorbereitung der panorthodoxen Synode für das Jahr 2016 und die regelmäßigen Treffen der Ersthierarchen der autokephalen Kirchen sind konkrete Maßnahmen in diesem Sinne.

Das historische Metropolitansystem, das einem Metropoliten die Verantwortung für eine Provinz übertragt, welcher er in Gemeinschaft mit den anderen Bischöfen dieser Provinz dient, könnte weitere wertvolle Denkansätze für die Organisation der „Diaspora“ geben. (21) So wäre es denkbar, dass die Bischöfe der momentan existierenden verschiedenen Jurisdiktionen eines Gebietes zwar weiterhin die Gläubigen aus ihrem Volk betreuen (was aus sprachlich-kulturellen Gründen durchaus pastoral sinnvoll sein kann), aber in einer Metropolie und unter einem Metropoliten zu einer Ortskirche zusammengefasst werden, in Befolgung der Grundgedanken des kanonischen Rechtes der orthodoxen Kirche.

Wie in jeder Familie, so gibt es auch in der Orthodoxen Kirche Spannungen und Probleme. Dies ist aber kein Grund für Spaltungen oder Pessimismus, sondern einfach Ausdruck der Schwäche der menschlichen Natur. Die Orthodoxe Kirche muss die Zeichen der Zeit lesen und sich auf ihre Stärken besinnen. Die Pluralität verschiedener Sprachen, Kulturen, Mentalitäten und Traditionen, welche durch den gemeinsamen Glauben verbunden sind, könnte eine große Stärke der Orthodoxen Kirche sein. Die unterschiedlichen Erfahrungen der einzelnen Ortskirchen, welche unter sehr unterschiedlichen Umständen leben und in ihren jeweiligen Heimatländern mit verschiedenen Kulturen, Religionen und Weltanschauungen konfrontiert werden, sind ein großer Reichtum und könnten eine große Hilfe bei der Findung von Antworten auf die Fragen unserer Zeit sein. Die einzelnen autokephalen Kirchen dürfen nicht dem Egozentrismus erliegen, dem Ethnophyletismus oder der Überheblichkeit, sie müssen in Liebe verbunden die frohe Botschaft des Evangeliums verkünden. Das Ziel ihrer Arbeit darf nicht sein, Unterstützer ihrer Politik zu finden, sondern Mitbrüder in Christus. Ihre Stärke soll nicht die Zahl ihrer Mitglieder sein, sondern die Gemeinschaft der Heiligen.

Das Ehrenprimat des Ökumenischen Patriarchates muss in diesem Sinne als Dienst an der Kirche, als Diakonie, die es zu erfüllen gilt, verstanden werden und nicht als Privileg. Die Aufgabe des Garanten der Einheit liegt in der Verantwortung des Ehrenvorsitzenden, das Ziel seiner Tätigkeit ist, gemeinsam mit allen Schwesterkirchen Lösungen zu finden, um die Einheit zu wahren, den Glauben zu verkünden und die Menschen ins Himmelreich Gottes zu führen. Im Rahmen der Beschlüsse der Ökumenischen Konzilien und der Kanones bemüht sich die Orthodoxe Kirche, Strukturen zu schaffen und aufrecht zu erhalten, welche in unserer Zeit für die Verkündigung des Evangeliums und die Wahrung der Einheit aller Christen nötig sind.

Es ist unsere Pflicht als Orthodoxe Kirche, die Wertvorstellungen und das Menschenbild des Evangeliums in allen Bereichen des täglichen Lebens zu verkünden, sei es auf gesellschaftlicher Ebene, etwa im Bereich der Familie, sei es auf ethischer Ebene wie zum Beispiel in Fragen der Bioethik. Wir müssen mit Entschiedenheit und Mut für die Botschaft des Evangeliums eintreten, in Liebe und Respekt gegenüber allen Menschen, auch denen, die unsere Ansichten nicht teilen. Besonders in Zeiten, in denen viele Menschen lau und uninteressiert sind oder die Kirche sogar mit Misstrauen oder Ablehnung betrachten, müssen wir uns bemühen, den Menschen zu verdeutlichen, dass Christus aus Liebe Mensch geworden ist, um uns Menschen zu erretten. Dass nach dem Tod nicht das Nichts wartet, sondern das ewige Leben beginnt. Denn durch seine Kreuzigung und Auferstehung hat uns Christus das Leben geschenkt.

Österreich, Europa, ja die ganze Welt erwarten von der Orthodoxen Kirche, dass sie der Sauerteig ist, welcher unter das Mehl gemischt wird und den ganzen Teig durchsäuert (vgl. Matth. 13,33). Dass sie das Evangelium mit klarer Stimme verkündet und die Menschen ins Reich Gottes führt. Wenn die Orthodoxe Kirche sich Ihrer Stärke bewusst wird, Ihrer Einheit in Vielfalt, so kann Sie viel erreichen, zur Ehre Gottes und zum Wohl der Menschen dieser Welt.

Fußnoten:


 1. Johannes Chrysostomos, Homiliae in Epistolam I ad Corinthios. Homilia I: PG 61, 13 B.

 2. Johannes Chrysostomos, Expositio in Psalmum CXLIX: PG 55, 493 C.

 3. Johannes Chrysostomos, Homiliae in Epistolam I ad Corinthios. Homilia XXVII: PG 61, 228. Vgl auch ders., Homiliae in Epistolam II ad Corinthios. Homilia XVIII: PG 61, 528: καὶ γὰρ ὡς μίαν οἰκίαν δεῖ τὴν Ἐκκλησίαν οἰκεῖν, ὡς σῶμα ἕν, οὕτω διακεῖσθαι πάντας∙ ὥσπερ οὖν καὶ βάπτισμα ἕν ἐστι, καὶ τράπεζα μία, καὶ πίστις μία, καὶ Πατὴρ εἷς. (“die Kirche soll wie ein Haus bewohnt sein, wie ein Körper, sodass er allen zur Verfügung steht. Wie nun auch die Taufe eine ist, und der Tisch einer, und der Glaube einer, und der Vater eins.”)

 4. Vgl. Kanon 2 des zweiten Ökumenischen Konzils, der vorschreibt, dass die Bischöfe „ταῖς ὑπερόριαις ἐκκλησίαις μὴ ἐπιέναι, μηδὲ συγχέειν τὰς ἐκκλησίας.“ (“dürfen sich nicht in Kirchen außerhalb ihrer Grenzen einmischen und die Kirchen nicht stören”, vgl. Josef Wohlmuth (Hg.), Dekrete der ökumenischen Konzilien, Bd. I, Konzilien des ersten Jahrtausends, Paderborn-München-Wien-Zürich 1998, S. 31). Vgl. auch den 8. Kanon des dritten ökumenischen Konzils (J. Wohlmuth (Hg.), a.a.O., S. 68) und 20 des Quinisextums (vgl. Heinz Ohme, Das Konzil Quinisextum (FC 82), München 2006, S. 211).

 5. Hieronymus Kotsonis, Verfassung und Aufbau der Orthodoxen Kirche, in: Panagiotis Bratsiotis, Die Orthodoxe Kirche in Griechischer Sicht, 1. Teil, Stuttgart 1959, S. 171: “Jeder von ihnen ist in der Eparchie, deren Verwaltung er anvertraut ist, völlig selbstständig. Kein anderer Bischof hat das Recht zur Intervention in die Verwaltung seiner Eparchie, auch dann nicht, wenn diese Eparchie von sehr geringer Bedeutung ist, während der möglicherweise intervenierende Bischof der Vorsitzende der Partikularsynode selbst ist.”

 6. John Zizioulas, Lectures in Christian Dogmatics, London – New York 2008, passim.

 7 Anne Jensen, Die Zukunft der Orthodoxie, Zürich 1986, S. 138: “Das ‘nationale Prinzip’ allein kann nicht die Grundlage für eine eigenständige Kirche sein. Losgelöst vom territorialen Prinzip wird es zur Häresie, da es die Katholizität der Kirche in Frage stellt. Es führt zur Aufhebung der alten kanonischen Ordnung, dass an einem Ort nur ein Bischof sein darf”.

 8. Anne Jensen, a.a.O., S. 139.

 9. Vgl. G. Papathomas, Ethnophyletismus und die sogenannte kirchliche Diaspora. Vortrag im Rahmen des theologischen Symposiums der Akademie der Metropolis Dimitriados und Almuros mit dem Titel: Ekklesiologie und Nationalismus. Publiziert auf: www.Amen.gr S. 2.

 10. In: Una sancta 45 (1990), 348.

 11. Der Inhalt dieses Kanons lautet paraphrasiert wie folgt: Die Bischöfe jeder Provinz müssen den anerkennen, der unter ihnen der erste (protos) ist, und ihn als ihr Haupt (kephale) betrachten und nichts Wichtiges ohne seine Zustimmung (gnome) tun; jeder Bischof soll nur das tun, was seine eigene Diözese (paroikia) und die von ihr abhängigen Gebiete betrifft. Aber der erste kann nichts unternehmen ohne die Zustimmung aller. Denn auf diese Weise wird Eintracht (homonoia) herrschen und Gott wird gepriesen werden durch den Herrn im Hl. Geist.

 12 Dabei hat das griechische Wort γνώμη m. E eine sehr starke Bedeutung. Es ist nicht bloß die Meinung, sondern die Zustimmung, die Genehmigung. Vgl. Thucydides, Historia, 5, 38, 1, 5: ἄνευ κοινῆς γνώμης.

 13. 9. Kanon der Synode von Antiochien, Vgl. Fr. Lauchert, Die Kanones der wichtigsten Altkirchlichen Concilien nebst den Apostolischen Kanones, Frankfurt 1961.

 14. J. Speig, Das Prinzip des kanonischen Territoriums – Ein ekklesiologisches Thema, OWEP (=Ost-West Europäische Perspektiven) (2/2003), 157-159

 15. Ebd., 158-159

 16. Georgios Martzelos, Der theologische Dialog zwischen der Orthodoxen und der Römisch-katholischen Kirche: Chronik – Bewertung – Aussichten, Orthodoxes Forum 21 (2007) 189-212, hier: 203.

 17. Vgl. G. Papathomas, Τέσσαρα Ομόπτωτα επίπεδα της αντιεκκλησιολογικής πολυαρχίας. Festschrift Zum 25-jährigen Jubiläum der Bischofsweihe und 20-jährigen Jubiläum der Inthronisation Zum Metropoliten von Austria und Exarchen von Ungarn und Mitteleuropa Dr. Michael Staikos. Athen 2011. S. 157.

 18. Vgl. Ravenna Dokument 13.10.2007 „Kirchliche und Kanonische Konsequenzen der Sakramentalen Natur der Kirche. Kirchliche Communio, Konziliarität und Autorität“, Par. 22.

 19. Vgl. G. Papathomas, Τέσσαρα Ομόπτωτα επίπεδα της αντιεκκλησιολογικής πολυαρχίας. Festschrift Zum 25-jährigen Jubiläum der Bischofsweihe und 20-jährigen Jubiläum der Inthronisation Zum Metropoliten von Austria und Exarchen von Ungarn und Mitteleuropa Dr. Michael Staikos. Athen 2011. S. 157.

 20. Dimitri Obolensky, The Byzantine Commonwealth. Eastern Europe 500-1453. London 1971; Hans Georg Beck, Geschichte der orthodoxen Kirche im byzantinischen Reich. Göttingen 1980; Gerhard Podskalsky, Theologische Literatur des Mittelalters in Bulgarien und Serbien 865-1459. München 2000, 15-168; John V. A. Fine, Jr., The Late Medieval Balkans. A Critical Survey from the Late Twelfth Century to the Ottoman Conquest. Ann Arbor 1994; Edgar Hösch, Geschichte der Balkanländer. Von der Frühzeit bis zur Gegenwart. München ²2002, 63-94; Florin Curta, Southeastern Europe in the Middle Ages 500-1250 (Cambridge Medieval Textbooks). Cambridge 2006, 328-414.

 21 Ein historischer Abriss und eine Definition des Metropolitansystems findet sich bei: Maximos von Sardes, Das Ökumenische Patriarchat in der orthodoxen Kirche, Freiburg-Basel-Wien 1980, S. 70f.

 

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