Fastenhirtenbrief von Patriarch Bartholomaios I.
Gedenkgottesdienst für Kardinal König und 60jähriges Jubiläum der Stiftung „Pro Oriente“
Festakt zum Tag der Griechischen Sprache in der Metropolis von Austria
Sonntag des Zöllners und des Pharisäers in der Kirche zum Heiligen Georg in Wien

Kinder- und Jugendschutz

Kinder-und Jugendschutzbeauftragte der Metropolis von Austria
Dr. Karoline Schweizer-Panayotopoulos
Fleischmarkt 13
1010 Wien
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Leitlinien zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und besonders schutzbedürftigen Personen

I. Allgemeine Grundsätze

Die in diesen Leitlinien enthaltenen Maßnahmen und Verfahren sollen dazu beitragen, ein Klima und eine Umgebung zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die von Hochachtung und vom Bewusstsein der Rechte und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und besonders schutzbedürftigen Personen geprägt sind. Sie richten sich an alle Kleriker und hauptamtlichen Mitarbeiter der Metropolis von Austria sowie an alle Personen, die auf verschiedene Art und Weise an den Tätigkeiten der Metropolis von Austria ehrenamtlich mitwirken.

Ziel der folgenden Leitlinien ist es, ein Problembewusstsein zu schaffen, einen sensiblen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und besonders schutzbedürftigen Personen zu fördern und ein sinnvolles Verhältnis von Nähe und Distanz zu definieren und so Ausbeutung, Ausnutzung von Abhängigkeiten und Autoritätsverhältnissen, sexuellen Missbrauch und Misshandlung nach Kräften zu verhindern.

II. Umgang mit Kindern, Jugendlichen und besonders schutzwürdigen Personen

Im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und besonders schutzwürdigen Personen ist verpflichtend darauf zu achten,

  • eine Kultur der Offenheit und des Verständnisses zu fördern, in der ihre Fragen und Probleme geäußert und diskutiert werden dürfen.
  • heikle Situationen zu vermeiden, die zu Anschuldigungen führen können. 
  • sich bewusst zu sein, inwieweit das eigene Verhalten, z. B. das Ergreifen der Hand eines Kindes – selbst wenn dies zu seiner Beruhigung geschieht, dem eigenen Bedürfnis oder dem Bedürfnis des Kindes dient und ob es von dritten Personen oder vom Kind oder Jugendlichen selbst übergriffig und/oder anders interpretiert werden könnte.
  • sich falschem Verhalten zu widersetzen und auf Gefahren, die zu Gewalthandlungen gegenüber Kindern oder Jugendlichen führen könnten, zu achten.
  • Situationen zu vermeiden, bei denen ein Erwachsener gemeinsam mit einem Kind, Jugendlichen oder einer besonders schutzwürdigen Person isoliert (abgesondert) sind, z. B. in Autos, Büros oder Räumlichkeiten, sodass die jeweiligen Vorgänge nicht von dritten Personen eingesehen werden können.
  • dafür zu sorgen, dass sich – wann immer es möglich ist – andere Erwachsene in deren Sichtweite aufhalten. Wo dies nicht möglich ist, muss nach einer anderen Lösung gesucht werden. Dies ist so weit wie möglich auch im Zusammenhang mit der Beichte zu beachten.
  • sicherzustellen, dass ein geeigneter Ort für die Beichte gewählt wird. Immer muss bei der Beichte auch die angemessene physische Distanz gewahrt bleiben.
  • sicherzustellen, dass bei Foto- und Videoaufnahmen alle abgebildeten Personen korrekt gekleidet sind und sexuell suggestive Posen vermieden werden.
  • sicherzustellen, dass sie bei Ausgängen/Ausflügen stets von zwei erwachsenen Personen begleitet werden (bei gemischt geschlechtlichen Gruppen sollten die Aufsichtspersonen nach Möglichkeit männlich und weiblich sein).

Für den Kontakt mit Kindern und Jugendlichen ist untersagt:

  • jede Form von sexueller Beziehung zu Kindern oder Jugendlichen, missbräuchlich zu handeln, Tätigkeiten dieser Art zu organisieren oder Aktivitäten zu fördern, die sie dem Risiko gewalttätiger Handlungen aussetzen.
  • jegliche körperliche Züchtigung, wie Schläge oder andere Formen physischer Gewalt.
  • physisch oder sexuell provozierende Sprache, Gebärden und Handlungen.
  • in der Beichte oder in einem geistlichen Gespräch über intime, sexuelle Verhaltensweisen unnötig spezifisch nachzufragen.
  • mit einem Kind oder Jugendlichen alleine zu übernachten.
  • sie allein zu sich nach Hause einzuladen
  • ihnen bei persönlichen Tätigkeiten zu helfen, die sie allein erledigen können,
    z. B. sich waschen, anziehen, zur Toilette gehen usw.
  • Aktivitäten stillschweigend zu gestatten oder gar daran teilzunehmen, bei denen das Verhalten des Kindes oder Jugendlichen möglicherweise zu gewalttätigen oder illegalen Handlungen führt.
  • sie zu beschämen, zu demütigen, herabzusetzen, zu entwürdigen oder sie anderen Formen psychischer Gewalt auszusetzen.
  • andere Kinder oder Jugendliche zu diskriminieren, indem einer bzw. einem Einzelnen bevorzugte Behandlung gewährt wird, z. B. mittels Geschenken, Zuwendung, Geld usw.
  • sich unverhältnismäßig lange mit einem Kind oder Jugendlichen allein zu beschäftigen und es damit von den anderen abzugrenzen.
  • Fotos, Videos usw., die das Kind oder den Jugendlichen in seiner Würde verletzen, herzustellen, zu verbreiten bzw. anzuschauen.

III. Umgang mit Vermutungen und Beobachtungen

Die Metropolis von Austria ernennt einen Kinderschutzbeauftragten, der neben dem Metropoliten von Austria erste Ansprechperson bei Fragen oder Sorgen zum Thema Kinderschutz sowie auch bei Verdachtsfällen ist. Eventuelle Beschwerden werden vom Kinderschutzbeauftragten der Metropolis von Austria aufgenommen, bearbeitet und dem Metropoliten vorgelegt.
Die Kontaktdaten des Kinderschutzbeauftragten werden über die Homepage der Metropolis von Austria (www.metropolisvonaustria.at) veröffentlicht, damit sie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene leicht zugänglich sind.

  • Personen die angeben Opfer geworden zu sein, sowie ihre Familienangehörigen werden empfangen, angehört und begleitet. Ihre Informationen oder Meldungen sind auf geeignete Weise weiter zu behandeln. Ein Verdacht muss zerstreut oder erhärtet werden.
  • Verdacht heißt nicht Beweis, sondern Hinweis auf möglichen Missbrauch.
  • Es bedarf der Zivilcourage, einen Verdacht zu melden. Mit der meldenden Person soll aufmerksam und sensibel umgegangen werden. Auch sie braucht Schutz.
  • Zweifel verursacht das „Vor-Urteil“, dass „so etwas“ in einer ordentlichen, christlichen Familie oder in der Kirche nicht vorkommt. Man darf sich nicht scheuen, diese Zweifel zu thematisieren, denn mit Bewusstem kann besser umgegangen werden als mit unterdrückten Gedanken.
  • Bei sexueller Gewalt gibt es neben der primären Schädigung durch die Tat an sich auch oft Sekundärschäden, die durch eine übereilte, unprofessionelle Aufdeckung verursacht werden können. Daher ist hier mit größter Sorgfalt vorzugehen.
  • Bei Kenntnis auch nur des Verdachts eines Übergriffes sind neben den kirchlichen Behörden (Metropolis von Austria) auch die staatlichen Behörden (etwa Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe) zu informieren.

Was ist im Anlassfall zu tun:

  • Der Metropolit von Austria und/oder der Kinderschutzbeauftragte der Metropolis von Austria sind von einem Verdachtsfall zu informieren. Der Metropolit wird dann eine fachlich geeignete (staatliche) Beratungsinstanz hinzuziehen. Die betroffenen Personen werden über die einzelnen Schritte unter Einhaltung relevanter Datenschutzbestimmungen und Verschwiegenheitspflichten informiert.
  • Ebenso leitet der Metropolit gegebenenfalls ein kirchengerichtliches Verfahren ein.
  • Verdachtsfälle sind sowohl zum Schutz des möglichen Opfers als auch des Beschuldigten vertraulich zu behandeln. Es ist darauf zu achten, dass sich Verdachtsfälle nicht durch Indiskretionen unkontrolliert „herumsprechen“.
  • Konfrontationen mit dem Verdacht sollen nicht übereilt erfolgen, um zu vermeiden, dass Druck auf Betroffene dahingehend ausgeübt wird, dass diese über die Angelegenheit schweigen, und dass der Kontakt zur Bezugsperson abgebrochen wird.
  • Auf keinen Fall ist zu versuchen, alleine und ohne Unterstützung durch qualifizierte Hilfe Schritte zur Aufdeckung zu setzen oder Gespräche mit der verdächtigten bzw. beschuldigten Person zu führen. Allen betroffenen Personen kann damit noch mehr geschadet werden.
  • Sollte sich der Verdachtsfall erhärten, ist der Beschuldigte bis zur endgültigen Klärung zu suspendieren.
  • Wird der Verdachtsfall im Ansatz entkräftet, sind klärende Gespräche mit allen betroffenen und involvierten Personen zu führen, um den Fall abzuschließen.

IV. Unterstützung der Beschuldigten

Der Metropolit bzw. eine von ihm beauftragte Person trägt im Rahmen seiner bzw. ihrer Zuständigkeit ebenfalls dafür Sorge, dass

  • die beschuldigte Person mit den Anschuldigungen konfrontiert wird und eine Möglichkeit zur Stellungnahme hat.
  • die beschuldigte Person auf ihre Rechte und Beratungsmöglichkeiten hingewiesen wird (z. B. Selbstanzeige oder Anzeige wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede).
  • die beschuldigte Person transparent über die nächsten geplanten Schritte informiert wird.
  • wer wegen Missbrauchs eines Minderjährigen oder einer anderen schutzbedürftigen Person verurteilt worden ist, unverzüglich von seinen Aufgaben entbunden wird. Dabei wird angemessener Beistand für die psychische und geistliche Rehabilitation angeboten, auch im Hinblick auf seine gesellschaftliche Wiedereingliederung.
  • alles Mögliche getan wird, um den Ruf von zu Unrecht Beschuldigten wiederherzustellen.

V. Schutzmaßnahmen in Bezug auf Mitarbeiter vor Aufnahme der Diensttätigkeit

Sämtliche Kleriker und hauptamtlichen Mitarbeiter der Metropolis von Austria haben bei Inkrafttreten dieser Leitlinien bzw. vor Aufnahme Ihrer Diensttätigkeit oder vor ihrer Weihe zum Diakon ein aktuelles (nicht älter als drei Monate) polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Sollte es bei einer dieser Personen in der Vergangenheit zu Übergriffen gegenüber Minderjährigen gekommen sein, so kann eine Anstellung oder Weihe nicht erfolgen, außer es liegen besondere Umstände vor, die eine Ausnahme zulassen. Diese Ausnahme ist jedoch zu begründen und zu dokumentieren.

Im Rahmen der Kinder- und Jugendpastoral der Metropolis von Austria sind zwei Themen besonders zu beachten:

  • Unter den Verantwortlichen muss das Thema „Nähe und Distanz“ und der Umgang mit den Bestimmungen und Verhaltensrichtlinien bearbeitet und besprochen werden. Eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema ist für die in der Kinder- und Jugendarbeit Verantwortlichen besonders notwendig.
  • Bei der Auswahl neuer Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit (auch ehrenamtlicher) ist darauf zu achten, dass es sich um altersgemäß reife und ausgewogene Persönlichkeiten handelt, die aufgrund ihrer Fähigkeiten für Kinder- und Jugendarbeit geeignet sind.

Erlassen zu Wien am 01. Februar 2024.

† Metropolit Arsenios von Austria

Kirchenladen der Metropolis von Austria

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Der am 9. August 2020 eröffnete Shop der Metropolis von Austria bietet eine reiche Auswahl an Devotionalien und Spezialitäten insbesondere vom Heiligen Berg Athos. Sie finden unter anderem: 

  • Ikonen
  • Weihrauch
  • Räucherschalen
  • Myron
  • Gebetsbänder
  • Kreuzanhänger und Schmuck
  • Bücher
  • CDs und DVDs
  • Olivenöl  und Oliven vom Berg Athos
  • Kräuter vom Berg Athos
  • Honig und in Honig eingelegte Früchte vom Berg Athos
  • Körperpflegeprodukte vom Berg Athos

Ort:

Fleischmarkt 13, 1010 Wien - im Säulengang links vorne

Öffnungszeiten:

Mo: geschlossen
Di – Fr: 10:00 - 12:30 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Sa: 10:00 - 13:00 Uhr
So: nach den Gottesdiensten

Bezahlung:

Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung ausschließlich in bar erfolgt (keine Kreditkarten, keine Bankomatkarten).

Orthodoxer Religionsunterricht

Seit vielen Jahren besteht an der KPH Wien/Krems die Möglichkeit, das Lehramtsstudium Primarstufe mit orthodoxem Religionsunterricht zu kombinieren, um als orthodoxer Religionslehrer an österreichischen Schulen arbeiten zu können.

Die Metropolis von Austria freut sich, weitere Informationen zu diesem wichtigen Studium für die religiöse Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen bekanntzugeben und möchte alle Interessierten ermutigen, sich über die untenstehenden Links mit dem Studium an der KPH Wien/Krems vertraut zu machen.

Ein Infoblatt über das Lehramtsstudium mit Schwerpunkt orthodoxer Religion finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KPH Wien/Krems.

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Bachelor & Master Orthodoxe Religionspädagogik

Seit WS 2015/16 besteht erstmals in der Geschichte der Universität Wien die Möglichkeit einen Studiengang zu absolvieren, der einen konfessionellen orthodox-theologischen Schwerpunkt hat. Dieser Masterstudiengang wurde ab WS 2022/23 ergänzt um einen korrespondierenden Bachelorstudiengang.

Angeboten werden beide Studiengänge an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien.

Grundlegende Informationen Bachelorstudium

Der neue Bachelor bietet eine umfassende Einführung in sämtliche Fachbereiche der Orthodoxen Theologie, erweitert durch die vorgesehenen bildungswissenschaftlichen Anteile und bereitet auf das Masterstudium mit Schwerpunkt Orthodoxe Religionspädagogik vor. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer (.pdf) bzw. finden diese hier.

  • Voraussetzungen: Reifezeugnis oder Studienberechtigungsprüfung
  • Dauer: 6 Semester
  • Umfang: 180 ECTS
  • Abschluss: BA (Bachelor of Arts)

Grundlegende Informationen Masterstudium

Der Masterstudiengang (MA) Religionspädagogik mit dem Schwerpunkt „Orthodoxe Religionspädagogik “ dient der wissenschaftlichen beruflich orientierten Aus- und Weiterbildung zukünftiger orthodoxer Religionspädagoginnen und Religionspädagogen an höheren Schulen. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Voraussetzungen: Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule.
  • Dauer: 4 Semester
  • Umfang: 120 ECTS
  • Abschluss: MA (Master of Arts)

Der Weg zum Studium: Den Antrag auf Studienzulassung und weiterführende Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Ass.-Prof. Dr. Ioan Moga
Orthodoxe Theologie
Katholisch-Theologische Fakultät der Univ. Wien
Schenkenstr. 8-10, A1010 Wien
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Tel: 01 4277 30214

Schulpsychologische Beratung

Beratungs- und Unterstützungsdienst für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte bietet Frau Chryssi Tsounta, M.Sc., Schul- und Entwicklungspsychologin.

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / 067763473188
oder persönlich am Fleischmarkt 13, 1010 Wien, während folgender Sprechstunden:

Für das Schuljahr 2019/2020:
ab September jeden zweiten Samstag von 09.00 bis 11.00 in der Griechische Nationalschule Beginn: Samstag 21.09.2019

Gerne steht Ihnen Frau Chryssi M.Sc. für alle Fragen hinsichtlich der Kindererziehung und der Behandlung jeder Entwicklungsphase der Kinder und Jugendlichen in jedem Entwicklungsbereich zur Verfügung.

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Fastenkalender


Für heute sind keine Veranstaltungen eingetragen!
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Datum : 01.03.2024
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21
Datum : 21.03.2024
22
Datum : 22.03.2024
27
Datum : 27.03.2024
28
Datum : 28.03.2024
29
Datum : 29.03.2024

Ἐπὶ τὰς πηγάς /
Zu den Quellen


24. März 2024: Erster Fastensonntag

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