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EINLADUNG

13. Panorthodoxes Jugendtreffen in Österreich: „Die Sakramente – unser Weg zur Heiligung“

Seine Eminenz Metropolit Arsenios von Austria, Vorsitzender der orthodoxen Bischofskonferenz in Österreich, lädt alle orthodoxen Jugendlichen herzlich zum 13. Panorthodoxen Jugendtreffen ein.

Das diesjährige Treffen findet am Samstag, den 10. Oktober 2026 statt und steht unter dem zentralen Thema: „Die Sakramente – unser Weg zur Heiligung“. Es ist eine wunderbare Gelegenheit für unsere Jugend, die Einheit des orthodoxen Glaubens zu erleben, gemeinsam zu beten, neue Freundschaften zu knüpfen und die Bedeutung der Heiligen Sakramente unserer Kirche tiefer zu verstehen.

Das Programm des Tages:

  • 09:30 - 11:30 Uhr: Der Tag beginnt mit der Feier der Göttlichen Liturgie mit dem Klerus der orthodoxen Kirche in Österreich (Kaiserstraße 25, 1070 Wien).

  • Anschließend: Die Teilnehmer begeben sich in das Bildungszentrum "Mater Salvatoris" (Kenyongasse 4/12, 1070 Wien). Das weitere Programm umfasst ein gemeinsames Mittagessen und anschließende Workshops, in denen das Thema des Treffens vertieft besprochen wird.

Der Tag klingt bei einem gemütlichen Beisammensein mit Gesang, Musik, Tanz, Sport und vielem mehr aus, was den Jugendlichen die Möglichkeit zu einem fröhlichen und sinnvollen Austausch bietet.

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

  • Station Westbahnhof (U3, U6)

  • Station Stollgasse (Tram 5)

Wir freuen uns auf Euer Kommen!

  • Allgemein

Nützliche Informationen

Anweisungen für die Durchführung einer Taufe

  1. Für die Durchführung einer Taufe müssen sich die Interessierten mit dem Priester in Verbindung setzen, bevor sie den Tag und die Uhrzeit der Feier des heiligen Sakraments festlegen. Es ist notwendig, bevor andere Vorbereitungen getroffen werden, sicherzustellen, dass der Priester an diesem Tag frei von anderen Verpflichtungen und Bindungen ist, um das Sakrament der Taufe zu vollziehen.
  2. Der Taufpate (Pate oder Patin) muss über 14 Jahre alt und unbedingt orthodoxer Christ sein. Der Taufpate übernimmt die Verantwortung, den Neuerleuchteten in allem zu unterweisen und orientieren, was den orthodoxen christlichen Glauben betrifft. Der Taufpate muss das Glaubensbekenntnis (das „Credo“) kennen und es stellvertretend für den zu Taufenden rezitieren.
  3. Am Tag der Taufe müssen die Eltern dem Priester, der die Taufe vollzieht, Folgendes vorlegen:
    • a) Die Geburtsurkunde ihres Kindes.
    • b) Die Bescheinigung ihrer kirchlichen Trauung.
  4. Der Name des Kindes sollte nach Möglichkeit aus dem kirchlichen Heiligenkalender gewählt werden.
  5. Die Heilige Metropole stellt nach der Durchführung der Taufe eine „Taufbescheinigung“ aus und händigt diese den Interessierten aus, versehen mit der Unterschrift des Metropoliten und dem Siegel der Metropole.
  6. Falls die Eltern (oder einer von ihnen) griechische Staatsbürger sind, müssen sie die Taufe ihres Kindes (gemäß dem Gesetz 344/1976 über Standesamtsregister) innerhalb von 90 Tagen bei der nächstgelegenen griechischen Konsularbehörde melden.

Anweisungen für die Durchführung einer Trauung

  1. Für die Durchführung einer Trauung müssen sich die Interessierten mit dem Priester der Pfarrei oder des Kirchenbezirks in Verbindung setzen, bevor sie den Tag und die Uhrzeit des heiligen Sakraments festlegen. Es ist notwendig, bevor andere Vorbereitungen getroffen werden, sicherzustellen, dass der Priester an diesem Tag frei von anderen Verpflichtungen und Bindungen ist, um das Sakrament zu vollziehen.
  2. Für die Durchführung einer Trauung sind folgende Bescheinigungen erforderlich:
    • a) Ein Ledigkeitszeugnis der Brautleute von der Heiligen Metropole, aus der jeder von ihnen stammt, welches nicht älter als sechs Monate sein darf.
    • b) Wenn es sich um eine gemischte Ehe handelt, muss das nicht-orthodoxe Mitglied eine Taufbescheinigung der Kirche vorlegen, der es angehört. Eine Eheschließung mit einem Nichtchristen oder einer Person ohne kanonische Taufe ist untersagt.
    • c) Die Bescheinigung über die standesamtliche Trauung, die gemäß der geltenden Gesetzgebung unbedingt vor der kirchlichen Trauung vollzogen werden muss.
  3. Die Heilige Metropole stellt nach der Durchführung der Trauung eine „Traubescheinigung“ aus und händigt diese den Interessierten aus, versehen mit der Unterschrift des Priesters und dem Siegel der Metropole.
  4. Griechische Staatsbürger, die geheiratet haben, müssen die Eheschließung (gemäß dem Gesetz 344/1976 über Standesamtsregister) innerhalb von 40 Tagen nach der Durchführung der Trauung bei der nächstgelegenen griechischen Konsularbehörde unter Vorlage der „Traubescheinigung“ der Metropole melden.