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Nützliche Informationen

Anweisungen für die Durchführung einer Taufe

  1. Für die Durchführung einer Taufe müssen sich die Interessierten mit dem Priester in Verbindung setzen, bevor sie den Tag und die Uhrzeit der Feier des heiligen Sakraments festlegen. Es ist notwendig, bevor andere Vorbereitungen getroffen werden, sicherzustellen, dass der Priester an diesem Tag frei von anderen Verpflichtungen und Bindungen ist, um das Sakrament der Taufe zu vollziehen.
  2. Der Taufpate (Pate oder Patin) muss über 14 Jahre alt und unbedingt orthodoxer Christ sein. Der Taufpate übernimmt die Verantwortung, den Neuerleuchteten in allem zu unterweisen und orientieren, was den orthodoxen christlichen Glauben betrifft. Der Taufpate muss das Glaubensbekenntnis (das „Credo“) kennen und es stellvertretend für den zu Taufenden rezitieren.
  3. Am Tag der Taufe müssen die Eltern dem Priester, der die Taufe vollzieht, Folgendes vorlegen:
    • a) Die Geburtsurkunde ihres Kindes.
    • b) Die Bescheinigung ihrer kirchlichen Trauung.
  4. Der Name des Kindes sollte nach Möglichkeit aus dem kirchlichen Heiligenkalender gewählt werden.
  5. Die Heilige Metropole stellt nach der Durchführung der Taufe eine „Taufbescheinigung“ aus und händigt diese den Interessierten aus, versehen mit der Unterschrift des Metropoliten und dem Siegel der Metropole.
  6. Falls die Eltern (oder einer von ihnen) griechische Staatsbürger sind, müssen sie die Taufe ihres Kindes (gemäß dem Gesetz 344/1976 über Standesamtsregister) innerhalb von 90 Tagen bei der nächstgelegenen griechischen Konsularbehörde melden.

Anweisungen für die Durchführung einer Trauung

  1. Für die Durchführung einer Trauung müssen sich die Interessierten mit dem Priester der Pfarrei oder des Kirchenbezirks in Verbindung setzen, bevor sie den Tag und die Uhrzeit des heiligen Sakraments festlegen. Es ist notwendig, bevor andere Vorbereitungen getroffen werden, sicherzustellen, dass der Priester an diesem Tag frei von anderen Verpflichtungen und Bindungen ist, um das Sakrament zu vollziehen.
  2. Für die Durchführung einer Trauung sind folgende Bescheinigungen erforderlich:
    • a) Ein Ledigkeitszeugnis der Brautleute von der Heiligen Metropole, aus der jeder von ihnen stammt, welches nicht älter als sechs Monate sein darf.
    • b) Wenn es sich um eine gemischte Ehe handelt, muss das nicht-orthodoxe Mitglied eine Taufbescheinigung der Kirche vorlegen, der es angehört. Eine Eheschließung mit einem Nichtchristen oder einer Person ohne kanonische Taufe ist untersagt.
    • c) Die Bescheinigung über die standesamtliche Trauung, die gemäß der geltenden Gesetzgebung unbedingt vor der kirchlichen Trauung vollzogen werden muss.
  3. Die Heilige Metropole stellt nach der Durchführung der Trauung eine „Traubescheinigung“ aus und händigt diese den Interessierten aus, versehen mit der Unterschrift des Priesters und dem Siegel der Metropole.
  4. Griechische Staatsbürger, die geheiratet haben, müssen die Eheschließung (gemäß dem Gesetz 344/1976 über Standesamtsregister) innerhalb von 40 Tagen nach der Durchführung der Trauung bei der nächstgelegenen griechischen Konsularbehörde unter Vorlage der „Traubescheinigung“ der Metropole melden.