Hygienevorschriften für Gottesdienste in der Metropolis von Austria ab dem 15. Juni 2020

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Auf Grund der neuen Verordnung des Gesundheitsministeriums und in Absprache mit dem Kultusamt der Republik Österreich sind seit 15. Juni 2020 weitere Lockerungen der Beschränkungen in der Feier der Gottesdienste möglich. Ab sofort gilt daher:

- Es ist auf einen genügenden Sicherheitsabstands zwischen den anwesenden Personen von mindestens 1m zu achten. Dazu sind Sitzplätze entsprechend zu markieren oder angemessene Markierungen auf dem Boden anzubringen. Personen, die im selben Haushalt wohnen, müssen keinen Sicherheitsabstand zueinander einhalten.

- Die Feiern von Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen sind prinzipiell möglich, die Teilnehmerzahl ist auf maximal 100 Personen begrenzt.

Alle weiteren Hygienevorschriften, welche bisher in Kraft waren, bleiben auch weiterhin gültig.

Wien, 15. Juni 2020

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