Stellungnahme S.Em. Metropolit Arsenios von Austria zum jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Dezember 2020

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Metropolit Arsenios bedauert zutiefst die jüngste Entscheidung des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes, mit der dieser das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben hat. Es sei zu befürchten, „dass mit diesem Erkenntnis ein wichtiges Prinzip, nämlich die Unantastbarkeit und bedingungslose Wertigkeit des Lebens in seiner Absolutheit in unserer Gesellschaft nicht mehr akzeptiert wird“, hält der Metropolit in einer Stellungnahme fest. Wie bereits in anderen Ländern geschehen, bestünde nunmehr die Gefahr, „dass in der Folge auch in Österreich weitere Formen der Sterbehilfe mehr und mehr toleriert, akzeptiert und auf immer größere Bevölkerungsgruppen ausgedehnt werden“, warnt Metropolit Arsenios.

 

Für die Orthodoxe Kirche stehe die Menschenliebe, wozu auch die medizinische Fürsorge zu zählen ist, in einem engen und untrennbaren Zusammenhang mit Gott selbst, so Metropolit Arsenios: „Unsere christliche Pflicht ist es, den Menschen, so gut wir können, in Krankheit und Leid zu unterstützen und ihm zu helfen, nicht aber sein Leben zu beenden.“ Die unbedingte Achtung des menschlichen Lebens gründe in der unbedingten Liebe Gottes zu den Menschen „und kann daher nicht aufgegeben werden“.

Der Metropolit verweist in seiner Stellungnahme auch auf den von allen Ärzten zu leistenden Hippokratischen Eid, in dem es heiß: „Ich werde niemandem, nicht einmal auf ausdrückliches Verlangen, ein tödliches Medikament geben, und ich werde auch keinen entsprechenden Rat erteilen ….“ Es seien gerade dieser Wunsch und das Streben um die Erhaltung der bedingungslosen Würde des Menschen, verbunden mit einer Absage an jede Form der aktiven Sterbehilfe (Euthanasie), die auch heute noch für viele die Hauptmotivation für den ärztlichen und pflegerischen Beruf sei – unabhängig von Weltanschauung und Religion.

Mit Blick auf Patienten im terminalen Krankheitsstadium hält der Metropolit fest, dass das Hinausschieben der Todesstunde, welches das Leiden des Kranken oft nur noch verlängert, weniger erstrebenswert ist, als die Ermöglichung eines ehrenhaften und friedvollen Lebensendes. Der Weg dazu dürfe und könne aber sicher kein assistierter Suizid sein, sondern es brauche vielmehr umfassende und wirksame palliativmedizinische Maßnahmen wie einer entsprechenden Schmerztherapie, Pflege sowie familiäre, psychologische und nicht zuletzt auch geistliche Unterstützung und Begleitung.

Die Stellungnahme des Metropoliten im Wortlaut finden Sie hier.

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