Patrozinium der Kirche zum Heiligen Großmärtyrer Georg dem Trophäenträger
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Heilige Ostern in der Metropolis von Austria und das Exarchat von Ungarn 2025
Metropolit Arsenios: Orthodoxe Kirche trauert um Papst Franziskus
Osterbotschaft von Patriarch Bartholomaios I. 2025
Osterbotschaft Seiner Eminenz Metropolit Arsenios von Austria 2025
Palmsonntag und Erzbischöfliche Göttliche Liturgie in der Kirche zum Heiligen Großmärtyrer Georg in Wien

Papst-Rücktritt: Metropolit Arsenios würdigt mutige Entscheidung

Mit dem außergewöhnlichen Rücktritt von Papst Benedikt XVI. verlässt einer der bedeutendsten römisch-katholischen Theologen des ausgehenden 20. bzw. beginnenden 21. Jahrhunderts den Stuhl Petri in Rom. Das Wirken Benedikts XVI. war nicht nur in den letzten Jahren, sondern bereits seit den Anfängen seiner akademischen Ausbildung auf dem Leben und Werk der Kirchenväter basiert. Als wahrer Theologe und Akademiker gestaltet er die Geschicke der römisch-katholischen Schwesterkirche seit Jahrzehnten wesentlich mit und bringt seit Beginn seiner Amtszeit im Jahre 2005 sein fundiertes Wissen und seine Umsicht in den Ökumenischen Dialog ein, den er seit seinen Anfängen begleitete und entschieden mitgestaltete.

Er agiert stets in zweifacher Weise als Mensch des Denkens und als Mensch der Praxis. Dieser Herangehensweise entspringen seine sehr guten Kontakte zur Orthodoxie, welche seine Rolle als weltoffenes Kirchenoberhaupt einer Schwesterkirche stets zu schätzen weiß. Benedikt XVI. steht in ausgezeichneten Verhältnissen zu Seiner Allheiligkeit dem Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios I. von Konstantinopel, wovon der denkwürdige Besuch des Papstes im Phanar im November 2006 zeugt, als eine gemeinsame Erklärung auf der Basis dieser brüderlichen Begegnung unterzeichnet wurde. An der zentralen Wirkungsstätte des Heiligen Apostels Andreas führte diese gemeinsame Erklärung zu einem Brückenschlag zur Weltorthodoxie.

Die mutige Entscheidung Benedikts XVI. ist ein klares Bekenntnis zu Christus, welche stets das Zentrum des zurücktretenden Papstes bleibt. In diesem Sinne sind dem Rücktritt Papst Benedikts XVI. Respekt zu zollen und Verständnis entgegenzubringen, auch wenn dadurch der Ökumenische Dialog einen seiner engagiertesten Befürworter verliert. Nichtsdestoweniger besteht die Hoffnung, dass Benedikt XVI. alle Christen auch in Zukunft in seinen Gebeten mittragen wird und als ihr Fürsprecher bei Gott weiter wirken wird.

Gedanken zum Thema Blasphemie

In unserer freiheitlichen Gesellschaft ist die Auseinandersetzung und Kritik an Religionen durch das staatliche Gesetz geschützt. Man kann sogar sagen, es ist die Pflicht eines mündigen Bürgers, Systeme, seien sie politischer, gesellschaftlicher oder religiöser Natur, mit dem ihn zur Verfügung stehenden Werkzeugen zu hinterfragen und zu kritisieren. Das setzt aber stets eine vernünftige und konstruktive Auseinandersetzung voraus. Eine sachliche Kritik kann die Beziehung zwischen den Menschen und der Kirche, der Gesellschaft und der Politik nur stärken und auf eine solide Basis stellen. Wer die konstruktive Auseinandersetzung fürchtet, der bewegt sich in seiner Überzeugung auf dünnem Eis.

Die Blasphemie – betrachten wir die Herkunft des Wortes, dann kann man es ganz treffend mit „Rufschädigung“ übersetzen – ist aber in erster Linie keine sachliche Kritik, sondern nährt sich heutzutage von Populismus, fehlerhafter Information und mangelndem Respekt.

In jeder Religion auf dieser Welt gibt es eine Vorstellung des „Heiligsten“ oder „Allerheiligsten“. Diesem gegenüber hat der Staat eine Verpflichtung. Es ist nicht seine Aufgabe, institutionelle oder wissenschaftliche Kritik zu verbieten oder gar unter Strafe zu stellen, der Schutz konkreter Glaubensgrundsätze aber ist, sofern diese nicht im Widerspruch zur Verfassung und zum Grundgesetz stehen, geboten.

Aus christlicher Sicht – und ich denke hier nicht aus der Sicht eines aufgeklärten, humanistischen Europas – ist es die Pflicht des Staates, beleidigenden Zynismus und Satire nicht unter den Scheffel der „Meinungsfreiheit“ zu stellen und mit der sachlichen, wissenschaftlichen Religionskritik gleichzustellen. Damit tut er weder der Gesellschaft noch den Religionen, die sich dadurch betroffen fühlen, einen Gefallen.

Die heutige Gesellschaft hat in solchen Dingen leider die Gabe der Differenzierung verloren. Das sehen wir nicht nur im Bereich der Religion, auch Diskussionen über politische Themen, wie beispielsweise die ökonomische Krise Griechenlands, werden mit Emotionen jenseits der Grenzen von Objektivität und Sachlichkeit geführt. Kommuniziert und mitverursacht wird das natürlich unter anderem durch eine Medienlandschaft, die sich oftmals in erster Linie einer hohen Leserschaft und hohen Auflagen verpflichtet fühlt.

Wenn wir uns mit dem Thema näher beschäftigen, sehen wir sofort, dass Kritik nicht darin besteht, Glaubensinhalte zu diffamieren oder herabzusetzen. Wenn wir heute über die Immigration und all ihre Nebenerscheinungen sprechen, dann müssen wir uns auch in der Debatte über den Islam ins Bewusstsein rufen, dass eine tiefere Kenntnis über diese Religion viele Probleme des Zusammenlebens beheben könnte.

Das christliche Europa hat heute mit dem Christentum abgeschlossen. Es betrachtet es als ein Kind der Vergangenheit, dass man durch die Aufklärung überwunden hat und heute nur noch in den Köpfen einzelner Menschen existiert. Man reduziert die Geschichte des Christentums auf die Hexenverbrennung, die Inquisition und die Kreuzzüge – die Bedeutung des Christentums für die Entwicklung des Abendlandes wird auf die negativen Einflüsse eingeengt. Welche Bedeutung die Kirche tatsächlich für den Humanismus und die Aufklärung hatte, ist den meisten Menschen nicht bewusst.

Die Vorstellungen vom Menschen, seiner Beziehung zu Gott, zu sich selbst, zu seiner Schöpfung – der Wert und die Fülle der menschlichen Existenz – das sind Dinge, die in dieser Auseinandersetzung keine Beachtung finden.

Religionen werden generell als etwas „kritikwürdiges“ und keinesfalls „schützenswertes“ betrachtet. In einer Gesellschaft, welche die Religionen in ihrer Stellung so herabgewürdigt hat, ist es dem Staat oft auch kein Anliegen mehr, religiöse Vorstellungen oder Überzeugungen zu schützen. Das ist eine Entwicklung, die kritisch zu betrachten ist.

Die Menschen, die in einer Einheit wie einem Rechtsstaat leben, erwarten sich von diesem den Schutz ihrer Rechte, wie etwa der Schutz vor Gewalt oder Unrecht – es steht ihnen auch zu, vor Angriffen auf ihre Glaubensüberzeugungen sicher zu sein. Eine endgültige Grenze zu ziehen ist äußerst schwer. Das erkennt man unter anderem daran, dass das Staatskirchenrecht zu den diffizilsten Fachgebieten der Rechtswissenschaft und auch des Kirchenrechts gehört.

Das Christentum war immer eine Religion des Dialoges. Am sichtbarsten wird dies in der Person Jesu Christi selbst. Aber natürlich ist die Kirche ein Organismus, der auch in der Welt existiert, und sich im Rahmen dieser entfaltet hat. Den Dialog hat die Kirche aber nie abgelehnt.

Aus unserer orthodoxen Sicht ist die Blasphemie, als Gotteslästerung, natürlich etwas, das die Beziehung des Individuums zu seinem Herrn und Schöpfer schwer belastet. Wir Christen glauben an einen personalen Gott, der sich jedem Menschen offenbart, sobald dieser ehrlichen Herzens die Hand zu ihm ausstreckt – wir betrachten ihn als Vater, der uns schützt, der jeden Schritt unseres Lebens verfolgt und von uns die Kraft und Stärke erwartet, Initiativen für das Gute und das Richtige zu setzen. Die Frage, was das „Gute“ ist, ist für uns Christen einfach zu beantworten, wenn auch die praktische Umsetzung dieser Antwort oft schwierig sein kann. Sie entspringt dem berühmten Satz: „Gott ist Liebe“.

Aus dieser Liebe resultieren nicht nur die christliche Religiosität, sondern auch der respektvolle Umgang und die von Liebe getragene Beziehung des Christen zu seinen Mitmenschen. Sie besteht nicht nur in der goldenen Regel, dass ich das, von dem ich nicht möchte, dass es mir zugefügt wird, auch anderen nicht zufüge, sondern aus dieser Liebe schöpft sich das ganze wahrhafte Interesse des Individuums für seine Nächsten, für die, die um ihn sind.

Das betrachten wir nicht nur aus religiöser Überzeugung heraus als schützenswert, sondern wir sehen es als eine Bereicherung für jede Gesellschaft. Jesus Christus nannte seine Jünger das „Salz der Erde“ – mit der Aufgabe, diese Welt besser für Alle zu machen.

Stellungnahme KAICIID

Das König-Abdullah-Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog hat sich zum Ziel gesetzt, für Menschenrechte, Gerechtigkeit und Frieden auf der Welt einzutreten sowie den Missbrauch von Religion anzuprangern.

Nach dem abscheulichen Attentat in Paris, das zu Recht weltweit verurteilt wurde, weil es ein Anschlag auf das Recht der Meinungsfreiheit war, besteht nun die Gefahr über zu reagieren oder vorschnell falsche und daher gefährliche Aussagen zu treffen und diese übereilt in die Tat umzusetzen. Im aktuellen Fall wäre dies, zu schnell die Schließung des Zentrums zu fordern und zu forcieren.

Ohne Zweifel hat das Zentrum unter den demokratischen und rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen der Republik Österreich zu arbeiten. Es handelt sich jedoch um ein Dialogzentrum. Dialog kommt aus dem Griechischen und ist mit δια του λόγου zu übersetzen. Durch das Wort begegne ich meinem Mitmenschen. Ich kommuniziere mit ihm, um ihn besser zu verstehen, seine Ängste und Nöte zu begreifen und ihm schließlich als Mensch die Hand zu reichen.

Ein wahrer Dialog findet nur statt, wenn die Partner alle zu Gehör kommen. Leicht ist es eine Tür zu schließen oder eine Brücke abzubrechen und somit einen Partner für den Dialog endgültig zu verlieren.

Gleichzeitig muss es auch im KAICIID möglich sein, sich kritisch mit den Sponsorländern zu den Themen Menschenrechte, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit, aber auch zum Thema Gewalt zu äußern. In manchen Ländern dieser Welt sind diese Begriffe bis auf den heutigen Tag Fremdworte geblieben. Dort existiert zum Beispiel die Religionsfreiheit überhaupt nicht, sodass christliche Kirchen zerstört und Christinnen und Christen verfolgt werden. Solch ein Zustand ist kein Dialog, er ist ein Monolog der Gewalt gegen Unschuldige.

Hier steht das Zentrum in der Pflicht, wahrhaftig ein Tor zu den muslimischen Ländern zu sein und den Dialog nach Kräften zu ermöglichen.

Auf der anderen Seite wäre es aber verhängnisvoll, wollte man nun auf Grund der aktuellen Geschehnisse und der oben genannten kritischen Anfragen, es als Lösung ansehen, das Zentrum zu schließen. Wir sollten nicht denselben Fehler begehen, von Freiheiten zu sprechen, welchen aber oft die entsprechenden Taten fehlen.

Das Zentrum hat die historische Chance, dem Dialog zu dienen. Gerade in letzter Zeit hat sich das Zentrum stark gemacht, Hass, Vorurteile, Intoleranz und Gewalt in aller Welt zu bekämpfen. Das KAICIID kann in dieser akuten Situation eine Plattform zur Überwindung von Vorurteilen sein, eine Basis für einen konstruktiven Dialog der Religionen und Kulturen, ein Zentrum als Instrument der Vermittlung und der Versöhnung.

Diese Zusammenkunft hat in klarer und eindeutiger Weise den gewalttätigen Missbrauch der Religion verurteilt, insbesondere im Namen des Islam. Terror und Tod im Namen Gottes sind ein Angriff auf Gott selbst.

„Gewalt im Namen Gottes ist eine Beleidigung Gottes”

In Trauer und Betroffenheit haben wir dieser Tage die furchtbaren Nachrichten aus der französischen Hauptstadt vernommen. Das Leben zahlreicher Menschen wurde auf fürchterliche Art und Weise abrupt beendet. Familien trauern um ihre Väter und Mütter, Eltern um ihre Kinder. Bestürzt erkennen wir, wie die hellen Feiertage des Weihnachtsfestes und die Freude über die Geburt unseres Herrn und Erlösers durch diese Ereignisse in den Schatten gestellt werden. Fern wirkt der Weihnachtsfriede, fern die Ruhe und Beschaulichkeit unserer Hausgemeinschaften, fern die Hoffnung auf ein segensvolles Neues Jahr in Frieden und Gnade.

Die Aufgabe jeder Religion und Glaubensgemeinschaft auf dieser Welt ist es, solche Gewalttaten nicht nur zu verurteilen, sondern auch nach Kräften zu verhindern. Jedwede Gewalt im Namen Gottes ist eine Beleidigung Gottes und des Menschen als Sein Abbild.

Gleichzeitig wird deutlich, dass Terrorismus nicht nur in der Gewalt der Waffen liegt. Unser Gewissen ruft uns täglich dazu auf, zu überlegen und zu überdenken, auf welche Art und Weise wir dem anderen begegnen und wie wir sein Weltbild möglicherweise bewusst oder unbewusst im Alltag verletzt haben. Die Meinungsfreiheit obliegt der Verantwortung jedes einzelnen Individuums, welche ihn dazu gemahnt, deren Grenzen laut seinem besten Wissen und Gewissen zu erkennen und im gegebenen Fall auch den Dialog zu suchen, welcher im gegenseitigen Respekt mündet.

Als Teil einer Gesellschaft von Menschen sind wir alle dazu aufgerufen, den Respekt offen, ehrlich und aufrichtig zu leben, auf unseren Nächsten zuzugehen, ihn zu verstehen und ihn nicht zu ignorieren.

Die Erkaltung des Herzens führt jeden Menschen unweigerlich in eine Sackgasse der Gefühle und Empfindungen. Sie lässt ihn auf seine Mitmenschen vergessen und ebendiese immer stärker ausgrenzen. Diesem Zeitgeist des 21. Jahrhunderts soll sich jeder Mensch guten Herzens entgegenstellen, damit aus der Kälte und dem Schweigen kein plötzliches Feuer des Fanatismus und der Radikalisierung ausbrechen kann. In diesem Sinne sind alle Menschen, insbesondere wir als Christen, zum Verständnis, zur Gnade und zum Frieden berufen, die jene Liebe gegenüber dem Nächsten entstehen lässt, welche unsere Erde heute mehr denn je benötigt.

Organspende und -transplantation

Organspende und -transplantation

Stellungnahme der Orthodoxen Bischofskonferenz in Österreich (OBKÖ)*

* Erarbeitet und verabschiedet von der Orthodoxen Bischofskonferenz in Österreich am 14. November 2014.

Einleitung

1. Die Transplantation von Organen gilt vielen als eine der wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin. Sie stellt eine Chance dar, das Leben eines Organempfängers zu verlängern und damit das Leben überhaupt zu fördern. Allerdings ist damit in der Regel eine Reihe von offenen Fragen zumeist ethischer und praktischer Art verbunden.

Theologische Grundlegung

2. Aus der Sicht der orthodoxen Theologie sind bezüglich der Frage nach Organspende und -transplantation zwei Grundsätze zu beachten:

Erstens hat jeder Mensch als Geschöpf Gottes, das nach seinem Bilde geschaffen wurde (Gen 1,27), einen einzigartigen, zu schützenden und unwiederholbaren Wert. So ist der menschliche Körper mit einem „Tempel“ zu vergleichen, der dem Menschen von Gott gegeben wurde und der letztlich auch Gott gehört. Demnach ist die „Heiligkeit des Lebens“ das oberste Prinzip, das sowohl für die Organspende als auch für den Organempfang zu gelten hat. Daher besitzt das menschliche Leben als Geschenk Gottes einen Wert, der vor allem dadurch zum Ausdruck kommt, dass Christus durch seine Auferstehung den Tod überwunden und uns die Fülle des Lebens geschenkt hat: „Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben“ (Jo 10,10). Eine Verlängerung des irdischen Lebens kann prinzipiell dem Menschen die Chance geben, in Christus zu leben, Gott durch die Umkehr näher zu kommen und sich spirituell zu entfalten. Als Christen wissen wir jedoch, dass wir durch die Auferstehung Christi zu einem neuen Leben auferweckt werden: „Hoffen wir allein in diesem Leben auf Christus, so sind wir die elendsten unter allen Menschen“ (1 Kor 15,19).

Zweitens ist der höchste Ausdruck eines Lebens in Christus die Nächstenliebe: „Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt“ (Jo 15,13). Prinzipiell fördert also die Organspende die Nächstenliebe, die jeder orthodoxe Christ zu verwirklichen und zu vertiefen aufgefordert ist, und ist als Liebestat anzusehen, die in der Nachahmung unseres Herrn Jesus Christus bis zur Selbstaufopferung geht.

3. Seit dem Heiligen Apostel Lukas, über die ganze christliche Geschichte hinaus, bis in die heutige Zeit gilt die Medizin als ein gesegneter Beruf und Berufung. Zugleich aber sollte zur Kenntnis genommen werden, dass die medizinische Hilfe eben nur eine „Hilfe“ sein kann. Eine endgültige Heilung kann nur von Gott allein erwartet werden. Christus ist hier sowohl als „Medicus“ als auch als „Medicina“ zu verstehen im Glauben an die Überwindung des irdischen Todes durch Auferstehung und an das Ewige Leben. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll und erforderlich, dass jegliche medizinische Handlung stets durch den pastoralen Beistand eines Geistlichen ergänzt wird.

Pastorale und praktische Hinweise

4. Gemäß der christlichen Lehre ist jede menschliche Person frei und zur Freiheit berufen. Mehrfach betont die Heilige Schrift die enge Verbundenheit von christlicher Freiheit und Liebe: „Ihr seid zur Freiheit berufen, Brüder. Nur nehmt die Freiheit nicht zum Vorwand für das Fleisch, sondern dient einander in Liebe“ (Gal 5,13). Auch die durch Nächstenliebe bedingte Organspende setzt die freie und bewusste Einwilligung des Spenders voraus. Das beste Beispiel dafür ist die Lebendspende einer Niere an den nächsten Verwandten, Kind, Ehepartner, Eltern usw. Doch gerade an diesem Beispiel ist ersichtlich, wie verantwortlich bei der Abwägung des Risikos einer Transplantation vorgegangen werden muss, wenn eine Beeinträchtigung, ja Verschlechterung des Gesundheitszustandes, sowohl des Spenders als auch des Empfängers, erwarten werden kann. Liegt von der betroffenen Person nach ihrem Tod keine Willensäußerung vor, wendet man sich an einen durch diese Person benannten Menschen oder an Angehörige, die im Sinne des mutmaßlichen Willens der betroffenen Person eine Entscheidung fällen sollen.

5. Auch diejenigen, die keine Organspende gutheißen bzw. keine Organspender werden möchten oder Bedenken gegenüber einem Kriterium zur Feststellung des Todes haben, müssen aufgrund dieser Gewissensfreiheit respektiert werden und dürfen keineswegs wegen mangelnder Nächstenliebe verurteilt werden.

6. Die Tatsache, dass die Angehörigen einer toten Person unauffindbar oder nicht mehr am Leben sind, darf kein Grund dafür sein, diesen Menschen für die Organentnahme frei zu geben. Dies hat vor allem im Fall von sozial Schwachen, Obdachlosen oder illegalen Einwanderern Gültigkeit. Auch die nicht erfolgte Äußerung einer Transplantationsgenehmigung seitens der Verwandten darf nicht als Einwilligung gedeutet werden.

7. Begleitet werden muss die Organspende und -transplantation auf jeden Fall von einem respektvollen Umgang durch das verantwortliche medizinische Team gemäß den allgemein anerkannten ethischen Prinzipien der Medizin. Die Ärzte haben die Pflicht, alle Beteiligten (Spender, Empfänger, Angehörige) über Verfahren, Probleme, Chancen und Risiken einer Transplantation gut zu informieren, damit diese eine wohl überlegte Entscheidung treffen können. Nicht im Sinne der Nächstenliebe zu begründende Interessen dürfen nicht den Ausschlag für eine Organspende geben. Schließlich darf aus christlicher Sicht die Pietät und Integrität eines toten Körpers in Hinblick auf die eschatologische Überlegung nicht außer Acht gelassen werden, was auf der „Heiligkeit des Körpers“ basiert. Daher sind Transplantationen von fötalem Gewebe gänzlich abzulehnen, insbesondere wenn dieses von einem vorher abgetriebenen Fötus stammt.

8. Im Falle einer Organspende von Verstorbenen muss der Tod eindeutig festgestellt werden und eine Einwilligung vorhanden sein. Als medizinisches Kriterium zur Feststellung des Todes wird heute weitgehend der Hirntod akzeptiert, der als der Zustand der unumkehrbaren (irreversibel) erloschenen Funktionen des gesamten Gehirns definiert wird. Eine korrekte Feststellung des Todes ist von höchster Bedeutung, um Fehldiagnosen und möglichen Missbrauch zu vermeiden.

Für manche orthodoxe Christen ist das Kriterium des Hirntodes fragwürdig, denn sie sehen in der Herzfunktion und in anderen Funktionen des Körpers wie Atmung ein Zeichen der Anwesenheit der Seele. Trotz dieser Diskussion betrachtet die orthodoxe Kirche das oben angeführte Kriterium des Hirntodes als hilfreich. Jeder Mensch, der Zweifel an diesem Kriterium hat, muss die Freiheit haben, sich selbst für oder gegen eine Organspende zu entscheiden.

9. Der Mensch, der auf ein Organ wartet oder es empfangen hat, braucht besondere Zuwendung und Unterstützung. Er soll über die Kriterien einer Organverteilung, z.B. Dringlichkeit und Wartezeit, sowie über die Erfolgsaussichten und Risiken informiert werden. Ärzte, Verwandte, Priester und andere Seelsorger können ihn begleiten und ihm dabei helfen, die Belastungen, etwa die Abhängigkeit des eigenen Wohls vom Tod eines anderen Menschen oder die Angst vor einer Abstoßreaktion, zu verarbeiten. Transplantationszentren sind dazu verpflichtet, jede Diskriminierung bei der Organverteilung, etwa auf der Basis von Rasse, Religion, sozialem Stand oder wirtschaftlichem Niveau, zu vermeiden.

Fazit

10. Die Orthodoxe Bischofskonferenz in Österreich versteht die Organspende als eine Form der Nächstenliebe in der Nachahmung Christi und betrachtet die Organtransplantation als eine gut zu heißende Möglichkeit zur Verlängerung des irdischen Lebens, da das Leben Geschenk Gottes und kostbares Gut ist. Zugleich respektiert sie die Freiheit eines jeden Menschen, sich gegen die Organspende zu entscheiden.

Angesichts der Tatsache, dass die Orthodoxe Kirche weltweit aus 14 autokephalen Kirchen besteht und a priori kein universal einheitliches Lehramt beansprucht, kann es zu dem gegenständigen Thema unterschiedlich betonte kirchliche Dokumente geben. Gemeinsam ist ihnen jedoch der Hinweis auf die Heiligkeit des Lebens, die Notwendigkeit der Nächstenliebe und die Forderung einer Verantwortlichkeit in hohem Maße für das Leben und Heil aller Beteiligten.

Die Orthodoxe Kirche begleitet daher in Liebe alle, die auf eine Organspende angewiesen sind, und möchte Ärzte, Pflegepersonal, Angehörige und Seelsorger in dieser nicht einfachen Frage unterstützen.

Glückwünsche an neuen Papst Franziskus

Nach den tiefgreifenden Veränderungen an der Spitze unserer römisch-katholischen Schwesterkirche in den letzten Wochen und in gespannter Erwartung der Wahl eines neuen Papstes ist nunmehr die von vielen ersehnte und mit großen Hoffnungen verbundene Entscheidung im Konklave gefallen. Abermillionen von Christen aus aller Welt haben in den letzten Tagen und Stunden im Gebet vertieft auf die Ereignisse in Rom geblickt. Unsere Brüder in Christo haben schließlich Kardinal Jorge Mario Bergoglio, den Erzbischof von Buenos Aires, zum neuen Papst Franziskus auserkoren.

Groß sind die Herausforderungen für Seine Heiligkeit in einer Welt, die in der Krise lebt und sich doch nach Nächstenliebe und Solidarität sehnt. Als Metropolit von Austria und Vorsitzender der Orthodoxen Bischofskonferenz in Österreich beglückwünsche ich Seine Heiligkeit Papst Franziskus herzlich zu seiner Wahl. Die Orthodoxe

Kirche sowohl in Österreich als auch weltweit hat in aufrichtiger brüderlicher christlicher Verbundenheit die Geschehnisse in Rom mitverfolgt. Seine Allheiligkeit Patriarch Bartholomaios I. von Konstantinopel stand mit dem Vorgänger des nunmehr erwählten Papstes in aktivem und offen geführtem ökumenischen Dialog. Wir sind der aus tiefstem Herzen empfundenen Überzeugung, dass der seit Jahrzehnten beschrittene gemeinsame Weg des Dialogs und der Ökumene, d. h. der Einheit in Liebe, auch unter Papst Franziskus I. eine intensive Fortführung erfahren wird.

Die Christen haben insbesondere in Zeiten der Krise die Aufgabe und Verpflichtung, gemeinsam den Weg der Nächstenliebe zu gehen und der Menschheit zu helfen, die Wichtigkeit der christlichen Werte neu zu entdecken und zu leben. Deswegen hoffen wir, dass wir als Corpus Christi diesen überaus bedeutenden Beitrag für die Gesellschaft leisten werden.

Unsere Gebete gelten in diesen Stunden dem neugewählten Papst, seinem Klerus und seinem gläubigen Kirchenvolk, auf dass wir alle die Liebe Christi untereinander und in die ganze Welt tragen mögen.

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